Der VDA zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Nach Ansicht von Bernhard Mattes, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), gehen die Vorschläge, die im Referentenentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität enthalten sind, in die richtige Richtung. Damit werden die Anschaffung und Nutzung eines Elektroautos auch im nächsten Jahrzehnt steuerlich unterstützt. Der VDA begrüßt vor allem die geplante Verlängerung der Sonderregelung bei der Dienstwagenbesteuerung bis zum Jahr 2030. Sie gibt Unternehmen und Nutzern Planungssicherheit.

„Gerade weil unsere Unternehmen in den nächsten Jahren viele neue E-Modelle auf den Markt  bringen, wird die Verlängerung der geltenden Sonderregelung eine positive Wirkung auf die Nachfrage nach E-Autos entfalten und so den Hochlauf der emissionsfreien Mobilität unterstützen. Denn der Markt der Elektromobilität braucht beides: Angebot und Nachfrage“, sagte Mattes. Die steuerliche Förderung gilt für rein batterieelektrische Dienstwagen (BEV) sowie für Dienstwagen mit Plug-in-Hybrid (PHEV), wobei die technischen Anforderungen bei PHEV schrittweise erhöht werden sollen: Bei Anschaffung in den Jahren  2022 bis 2024 gilt die Förderung für PHEV-Fahrzeuge mit einer elektrischen Mindestreichweite von 60 km oder einer maximalen CO2-Emission von 50 g/km, ab 2025 bis 2030 sind es mindestens 80 km oder maximal 50 g/km CO2-Emission. Aus Vereinfachungsgründen sollte hier an dem dynamischen Verweis auf die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes festgehalten werden. Damit wären zugleich auch zukünftige Evaluierungen berücksichtigt. „Neben dem rein batterieelektrischen Pkw bleibt damit auch der Plug-in-Hybrid auf der Agenda, der seine Vorteile auf der Langstrecke oder bei einer hohen Jahreslaufleistung ausspielen kann“, so Mattes. 

„Gut ist auch die Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom auf dem Firmengelände sowie der Pauschalbesteuerung für die Übereignung einer Ladevorrichtung: Das sind sowohl für den Halter als auch den Nutzer eines E-Autos praktikable, einfache und unbürokratische Maßnahmen, die  zudem auch die Finanzverwaltung administrativ entlasten“, sagte Mattes.  Der VDA wird sich an der nun anstehenden Verbändeanhörung aktiv beteiligen und auf eine rasche Umsetzung der geplanten Maßnahmen drängen.  Im Übrigen regt der VDA an, den Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur finanziell zu fördern und die Laufzeit der Kaufprämie für Elektroautos über die bisherige Frist hinaus zu verlängern. Quelle: VDA / DMM