Deutlich höhere Strafen für Verkehrsrowdys

Automobile Dienstreisende (und natürlich jeder andere Autofahrer auch) müssen sich schon bald auf deutlich höhere Strafen für Verstöße im Straßenverkehr einstellen. Die vom Bundesrat am Freitag, 14. Februar 2020 verabschiedete Novelle zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss nur noch das Bundeskabinett passieren und wird voraussichtlich im April in Kraft treten.

 

Mit der Novelle ist eine Überarbeitung des Bußgeldkatalogs verbunden, die mit einer erheblichen Verschärfungen insbesondere bei Tempoverstößen einher geht: Fährt man künftig innerorts 16 km/h schneller als erlaubt, wird Fahrern von Pkw, Lkw oder auch Motorrädern bereits ein Punkt auferlegt. Ab 21 km/h Überschreitung drohen ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Bisher lag der Grenzwert bei 30 km/h. Noch drastischer fällt die Verschärfung bei Tempoverstößen außerorts aus, denn der Grenzwert für Fahrverbote wird von bislang 41 km/h auf 26 km/h gesenkt, zwei Punkten in Flensburg gibt es obendrein.

Die für viele Grenzwerte angehobenen Bußgeldsätze bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen wegen „erheblicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit“ umgesetzt werden, obwohl die Bußgelder erst vor wenigen Jahren angehoben worden waren. Die Bußgeldsätze für Überschreitungen bis 10 km/h sollen verdoppelt werden. Ab 16 km/h darüber sind 70 Euro innerorts und 60 Euro außerorts zu zahlen, ab 21 km/h steigen die Sätze auf 80 Euro bzw. 70 Euro. Ab 26 km/h sind innerorts 100 Euro fällig und außerorts 80 Euro. Man erhoffe sich mit „mehr regelkonformem Verhalten“ die Zahl der „Unfälle mit Verletzten und Toten“ zu reduzieren.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) wendet sich mit Nachdruck gegen diese unverhältnismäßige Verschärfung. Er fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Bußgelderhöhungen für Geschwindigkeitsübertretungen nicht in Kraft zu setzen. Wie viele Verkehrsrechtsexperten, sieht auch der AvD bereits vom derzeit geltenden Bußgeldkatalog eine hinreichende Abschreckungswirkung ausgehen. Die unzureichende Durchsetzung der bestehenden Verkehrsregeln gegenüber Kraftfahrern, aber auch gegenüber Radfahrern und Fußgängern, leidet vielmehr an der mangelnden Kontrolldichte, weil die Sparpolitik der Bundesländer den Polizeibehörden die dafür notwendige personelle Ausstattung versagt. Da klingt es wie Hohn, dass die Verschärfungen der Sanktionen für Tempoverstöße erst durch eine Empfehlungsvorlage der Bundesrats-Ausschüsse Anfang Februar 2020 in die StVO-Novelle aufgenommen wurden.

Die StVO-Novelle zielt zudem auf restriktiveres Vorgehen gegen Falschparker ab und will Radfahrer besser schützen. Neben der nachvollziehbaren Erhöhung für das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz (55 Euro), soll das Parken in zweiter Reihe oder das Parken auf Geh- und Radwegen ebenfalls mit höheren Bußgeldern geahndet werden. Dann sind für unberechtigtes Halten oder Parken 55 Euro zu zahlen. Mit Verkehrsbehinderung werden 70 Euro und ein Punkt fällig, bei Gefährdung sogar 80 Euro und ein Punkt. Der AvD weist darauf hin, dass das Blockieren von Gehwegen und Radführungen recht häufig durch Lieferfahrzeuge erfolgt. Die Folge ist, dass die Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe halten und den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen. Stockungen und Staus sind die Folge. Die geplanten Regelverschärfungen werden daran nichts ändern, weil auch hier nicht die Höhe der Sanktionen, sondern allein die Kontrolldichte Abhilfe schaffen kann. Deutlich sachdienlicher wäre es vermehrt Anlieferungs- und Haltezonen einzurichten.

Innerorts müssen Kraftfahrer beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen (Radler und E-Tretroller) künftig einen Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts sogar von 2 Metern einhalten, womit die novellierte StVO erstmals einen konkreten Wert für das Überholen ausweisen würde. Ein neues Schild verbietet zudem das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch Pkw oder Lkw und soll an potenziellen Gefahrstellen zum Einsatz kommen. Die neuen festgeschriebenen seitlichen Mindestabstände werden jetzt schon von der Rechtsprechung bei entsprechenden Entscheidungen als Maßstab herangezogen. Allerdings dürfte die Beweissituation sowohl in Bußgeld- und Strafverfahren als auch in Zivilrechtsverfahren weiterhin schwierig sein.

Der AvD begrüßt das für Lkw ab 3,5 t verpflichtend festgeschriebene Schritttempo beim Rechtsabbiegen innerorts. Nach Auffassung des Automobilclubs ist diese Maßnahme geeignet, die Sicherheit von Radfahrern und anderen motorisierten Zweiradfahrern an Kreuzungen zu erhöhen. Alle Kraftfahrer bleiben aufgefordert, den Abbiegevorgang immer rechtzeitig durch Blinkzeichen anzukündigen. Die Zweiradfahrer sollten sich ebenfalls vorsichtig verhalten und z. B. an Ampeln keinesfalls rechts neben Lastkraftwagen anhalten. Quelle: AvD / DMM