Die Gäste bleiben aus

Der Umsatz in den Restaurants und Hotels in Deutschland brach im ersten Halbjahr 2020 real um 39,7 % (nominal -38,4 %) ein, meldet das Statistische Bundesamt. Das ist der stärkste Umsatzrückgang der Branche, der je gemessen wurde. U.a. fehlen Hunderttausende Geschäftsreisende, Tagungsgäste u.v.a.m..

„Der Shutdown ab März hat riesige Löcher in die Bilanzen der Hotels und Restaurants gerissen“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und betont: „Auch wenn die Zuwächse im Juni gegenüber Mai von real 63,6 % (nominal 63,5 %) erfreulich sind, dürfen sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir von Normalumsätzen noch weit entfernt sind.“ Aufgrund von Abstandsgeboten und Kapazitätsbeschränkungen laufe das Geschäft auch nach der Wiedereröffnung nur gebremst. Für Juni meldeten die Betriebe Verluste von 42,2 % (nominal -41,4 %). Die fehlenden Umsätze bedrohen laut einer aktuellen Verbandsumfrage 60 % der Betriebe in ihrer Existenz. Der DEHOGA-Präsident begrüßt vor diesem Hintergrund die politischen Stimmen zur Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung und der Überbrückungshilfen, wie vom DEHOGA bereits gefordert.

Überdurchschnittlich hoch sind die Einbußen in der Beherbergungsbranche. Laut der offiziellen Statistik lag der Umsatz bei den Hotels von Januar bis Juni 2020 real 48,6 % (nominal -48,2 %) unter dem Vorjahreswert. Der Umsatz in der Gastronomie ging im ersten Halbjahr real um 34,7 % (nominal -33,1 %) zurück. „Hinter den Zahlen verbergen sich vielfältige Einzelschicksale“, macht Zöllick deutlich. „Stadt- und Tagungshotels, kleine Restaurants und Bars sowie Eventcaterer, die mehr als 80 % Umsatzverluste aufgrund fehlender Großveranstaltungen registrieren, stehen mit dem Rücken zur Wand.“

„Die Krise ist längst nicht vorbei“, sagt Zöllick und fordert weitere Unterstützung durch die Politik. Dazu gehörten u.a. die Verlängerung der Überbrückungshilfen, die dringend notwendige Änderung im Miet- und Pachtrecht, die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung sowie die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung. Quelle: Dehoga / DMM