Die wachsweichen Beschlüsse zu Corona

Die Zahl der Krankenhauseinweisungen wird laut Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstag, 18.11.2021, Maßstab für Beschränkungen: Je nach Hospitalisierungsrate wird 2G oder 2G plus eingeführt - oder noch strengere Regeln. Die Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel nannte die Lage hochdramatisch. Das Böse: Keiner er deutschen Politiker traut sich zu sagen, was Sache ist. Stattdessen wird windelweich herumgeeiert und es werden lieber Tausende Tote in Kauf genommen. Dabei forderten noch am Donnerstag Abend Mediziner, Virologen und die sonstige Wissenschaft ein restriktiveres Vorgehen, z.B. auch Lockdowns, zur Not bundesweit.

Nun heißt es lediglich, dass bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken (Hospitalisierungsrate) einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen sollen. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbarten dafür drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen.

Die Beschlüsse im Detail / hier gekürzte Fassung):

Impfen ist und bleibt gerade jetzt der einzige Weg, die Pandemie wenigstens ein bisschen in den Griff zu bekommen. Die Noch-Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürger, die bestehenden AHA+AL-Regeln auch weiterhin konsequent einzuhalten: Überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen (z.B. in Bussen und Bahnen), gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Nur mit einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung lässt sich das Virus in Schach halten. Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

  1. Alle bislang ungeimpften Bürger werden dazu aufgerufen, sich solidarisch zu zeigen und sich jetzt zügig gegen das SARS-CoV2-Virus impfen zu lassen. Bund und Länder werden ihre gemeinsame Impfkampagne nochmals verstärken und weiter über Nutzen und Risiken der Impfung aufklären.
  2. Bund und Länder werden die Impfangebote ausweiten. Der Bund sagt zu, die Impfzentren und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten weiter in der bisherigen Weise bis zum 31. Mai 2022 finanziell zu unterstützen. Die Impfberatung soll ausgeweitet werden.
  3. In kurzer Zeit müssen jetzt in Deutschland Millionen Auffrischungsimpfungen erfolgen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Geimpften ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der letzten Impfung, frühestens nach 5 Monaten bei Verfügbarkeit von Impfstoff. Auch die niedergelassenen Ärzte sowie die Betriebsärzte sollen intensiv „Booster“-Impfungen anbieten. Die Länder werden alle Bürger über 18 Jahre zur „Booster“-Impfung aufrufen. Es sollen zunächst alle über 60-Jährigen gezielt angeschrieben werden.
  4. Ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe tragen ältere und vorerkrankte Personen. Die Bewohner in entsprechenden Einrichtungen – wie Alten- und Pflegeheimen, Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen – bedürfen eines besonderen Schutzes. Daher ist es erforderlich, dass bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiter sowie alle Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Auch geimpfte Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden. Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen.
  5. Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden. Bundesweit sollen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen in den Betrieben tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.
  6. Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs wird zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen, der höchstens 24 Stunden alt sein darf.
  7. Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen.
  8. Nur Geimpfte und Genesene haben nach Überschreitung des Schwellenwerts 3 der Hospitalisierungsrate Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen (flächendeckende 2G-Regelung).  Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.
  9. Wir der Schwellenwert 6 überschritten, gilt 2Gplus. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene nur mit Diskotheken, Clubs und Bars betreten dürfen.
  10. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind Ausnahmen von den in den Ziffern 8 und 9 aufgeführten Zugangsbeschränkungen vorzusehen, um eine Teilhabe an entsprechenden Angeboten zu ermöglichen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
  11. Wir der Schwellenwert 9 überschritten können die Länder von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen, sprich, regionale Lockdowns (der Begriff Lockdown erscheint nicht im Beschluss!!!) verhängen.
  12. Die beschriebenen Schutzmaßnahmen können nur dann ihre volle Wirkung entfalten , wenn strikt kontrolliert wird.  Hier stehen die Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in der Verantwortung, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhen und die Verbreitung des Virus begünstigen. Die Länder werden deshalb den Bußgeldrahmen ausschöpfen, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren. Gefälschte Gesundheitszeugnisse, z. B. Impfbescheinigungen werden hoch bestraft.
  13. Um einen aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen sicherzustellen und Infektionsketten durchbrechen zu können, sind umfassende Testungen nötig. Daher werden Bürgertests kostenlos angeboten.
  14. In Bildungs- und Betreuungseinrichtungen soll regelmäßig und kindgerecht getestet werden.
  15. Die Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege soll dauerhaft und stetig verbessert werden.
  16. Die Auslastung von Krankenhäusern mit COVID-Patienten mit intensivmedizinischem Versorgungsbedarf steigt stetig und mit rasanter Geschwindigkeit. Die Kosten für den Versorgungsaufschlag werden vom Bund getragen.
  17. Der Bund sagt den Ländern zu, sie u.a. beim Testen, Impfen oder den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterhin bestmöglich zu unterstützen, etwa durch die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks.
  18. Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern.
  19. Bei der nächsten Besprechung am 09. Dezember 2021 soll die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert werden. Quelle: Bund-Länder-Konferenz / DMM