DRV: 4,8 Mrd. Euro Umsatzausfall

Die Globalisierung fordert von der damit eng verknüpften Tourismusindustrie hren Tribut: Der Umsatzausfall bei den deutschen Reiseveranstaltern und Reisebüros summiert sich nach Hochrechnungen des Deutschen Reiseverbandes (DRV) alleine bis Ende April 2020 auf mehr als 4,8 Mrd. Euro.

Die Deutschen und die Chinesen sind Reiseweltmeister. Die Corona-Pandemie setzt der Branche vorübergehend ein Ende. Zu spüren bekommen das nicht nur Reiseveranstalter und Reisebüros, auch die Airlines, die Bahn- und Busunternehmen, die Hotellerie, die Autoindustrie und und und, alle trifft der massive (Reise)Rückgang. Allein die Reisebüros und Reiseveranstalter beklagen laut DRV einen Ausfall von etwa 4,8 Mrd. Euro. Und der Finanzbedarf wird weiter steigen, wenn die Krise länger andauert. Experten glauben inzwischen, dass sich die Krise nicht nur Wochen und Monate, sondern Jahre hinziehen wird. 

Inzwischen haben nahezu alle Unternehmen ihre Dienstreisen eingestellt. Messen und Kongresse gibt es kaum noch. Und selbst Meetings sagen die Firmen weltweit reihenweise ab. Videoconferencing ist zurzeit angesagt. Die Reiseverbote in der Business Travel Branche treffen die Supplier fast noch härter als die fehlenden Urlauber; denn die Geschäftsreiseklientel zählt zu den solventeren, die für ihre Reisen und Aufenthalte mehr Geld ausgeben. 

Reisen werden storniert, Veranstalter müssen das Geld an die Kunden zurückzahlen, Kunden zögern mit Neubuchungen. Damit fehlt Liquidität in den Unternehmen. „Ein Schutzschirm für die Reisewirtschaft ist jetzt dringend notwendig. Die Politik ist gefordert, diese Umsatzausfälle mit einer Beihilfe auszugleichen“, fordert der Präsident des Deutschen Reiseverbandes, Norbert Fiebig. Alternativ könnten die Kunden einstweilen auf die Barauszahlung der bereits entrichteten Reisepreise verzichten und stattdessen eine Reisegutschrift des Veranstalters erhalten – inklusive Staatsgarantie. Diese kann dann zu einem späteren Zeitpunkt – wenn sich die Situation wieder normalisiert hat – in dem jeweiligen Reisebüro eingelöst werden. Quelle: DRV / DMM