DRV sauer auf den Bundestag

Wie zu erwarten, hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Klimaschutzpakets auch die rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Das bedeutet konkret, dass alle Abflüge ab dem 01. April 2020 einer erhöhten Luftverkehrsteuer unterliegen – und auch Flugbuchungen, die bereits getätigt wurden, sollen rückwirkend besteuert werden.

 

Daraus resultieren höhere Kosten für die deutsche Reisewirtschaft. Laut Berechnungen des Deutschen Reiseverbandes (DRV) beläuft sich die Mehrbelastung, die Veranstalter durch die erhöhte Luftverkehrsteuer tragen müssen, auf 28,5 Mio. Euro. Diese Zahl ergibt sich aus einer Hochrechnung für bis zum Jahresende gebuchte Reisen und bezieht sich explizit auf die deutschen Reiseveranstalter, die diese Kosten tragen müssten. 

„Es ist ein Unding, dass der Bundestag den flächendeckenden Protest der Reise- und Luftverkehrswirtschaft ignoriert hat“, regt sich der Präsident des DRV, Norbert Fiebig, auf. Die neue Regelung treffe Reiseveranstalter und Airlines und könne sie in wirtschaftliche Turbulenzen bringen. Dass die Bodenverkehrsträger Bahn und Automobil und deren Nutzer ein Vielfaches an Steuerzahlungen im Vergleich zur Luftfahrt zu schultern haben, darüber verliert der DRV kein Wort.

Nach Meinung von Fiebig müsse nun die Länderkammer (Bundesrat) eingreifen. Er hoffe, so der DRV-Präsident weiter, dass dort mit Sachverstand entschieden wird. „Denn: Politische Entscheidungen müssen verlässlich sein. Wenn Steuern rückwirkend angewendet werden, ist dieser Maßstab nicht erfüllt. Jetzt muss politisch nachgebessert werden.“ Quelle: DRV / DMM