Die Testkriterien waren die Anzahl der Ladesäulen bzw. -punkte, deren Ladeleistung, die generelle Funktionstüchtigkeit sowie Bezahlmöglichkeiten und Kostentransparenz.
In einer aktuellen Umfrage des ADAC sagten 49 % der E-Auto-Fahrer, die Strecken über 100 km zurücklegen, dass sie üblicherweise an der Autobahn laden, weitere 36 % tun das zumindest gelegentlich. Doch wie gut ist die Schnellladeinfrastruktur zum Laden von E-Autos entlang deutscher Autobahnen?
Um das herauszufinden, hat der ADAC erstmals die Ladebedingungen an den 15 längsten Autobahnen in Deutschland auf Infrastruktur und Komfort untersucht und dafür jeweils 25 Rastanlagen und 25 Autohöfe unter die Lupe genommen.
Das Ergebnis: Über die Hälfte der Anlagen schnitt "mangelhaft" bis "sehr mangelhaft" ab, nur 13erhielten das Urteil "gut", ein "sehr gut" war gar nicht dabei. Insgesamt wurden die Autohöfe besser bewertet als die Rastanlagen im Test.
Am meisten punkten konnten Anlagen, wenn sie über mindestens zehn Ladepunkte verfügten, die jeweils 150 kW Leistung oder mehr lieferten und betriebsbereit waren. Zusätzlich floss ins Gesamturteil ein, welchen Komfort die Anlagen in Form einer Überdachung, Gastronomie oder Sanitäranlagen boten. Keine der bundesweit getesteten Anlagen erhielt die Note „sehr gut“, insgesamt fielen über die Hälfte der Testobjekte mit „(sehr) mangelhaft“ durch.
Autohöfe in Baden-Württemberg mit gutem Ergebnis. Am besten in Baden-Württemberg schnitt der Euro Rastpark Crailsheim Satteldorf an der A6 ab. Er landete im ADAC Ranking der Autohöfe mit der Note „gut“ auf Platz fünf. Für E-Autofahrer gab es dort ein angemessenes Angebot an Schnell-Ladepunkten mit mindestens 150 kW, zudem waren sogar noch leistungsstärkere Ladesäulen mit 300 kW verfügbar. Ebenfalls positiv: Die Preise für Ad-hoc-Laden wurden transparent angezeigt und das Zahlen direkt an der Ladesäule mit Kreditkarte war möglich.
Einen geteilten siebten Rang belegten der Maxi Autohof Wertheim (A3), der Rasthof Seligweiler (A8) sowie der Total Autohof Sulz-Vöhringen (A81). Alle drei Autohöfe überzeugten die ADAC Tester ebenfalls mit ihrem Angebot zum E-Laden und erhielten die Bewertung „gut“.
Testurteil „gut“ für Euro Rastpark Achern (A5). Für den Euro Rastpark Achern an der A5 reichte es noch knapp zu einem guten Gesamturteil und Platz 13 im bundesweiten Vergleich. Im Bereich Komfort wies der Autohof jedoch einige Mängel auf. So gab es weder Mülleimer in der Nähe der Ladesäulen oder Picknickgarnituren, um eine Pause zu machen oder etwas zu essen noch waren die Ladesäulen überdacht.
Hohenlohe Nord „ausreichend“, aber beste Rastanlage. Hohenlohe Nord an der A6 belegte die Spitzenposition unter den Rastanlagen im ADAC Test, dennoch reichte es nur zum Gesamturteil „ausreichend“. So waren dort zwar schnelle Ladesäulen mit 150 bzw. 300 kW Leistung verfügbar, aber nur in einer begrenzten Anzahl. Auch ließ sich nur über QR-Code bezahlen und nicht mit Karte. In der Wertungskategorie „Komfort“ erreichte Hohenlohe Nord die Note „gut“. Hier überzeugte die Rastanlage mit Mülleimern und Picknickgarnituren in der Nähe der Ladesäulen, darüber hinaus gab es ein Restaurant sowie Toiletten im direkten Umfeld.
Die zwei weiteren in Baden-Württemberg vom ADAC getesteten Rastanlagen erzielten nur die Note „mangelhaft“. Ob der Tauber Ost (A81) landete im Ranking der Rastanlagen auf Platz zehn, direkt dahinter folgte Pforzheim Nord (A8) auf Rang elf. Vor allem die schlecht aufgestellte Ladeinfrastruktur machte sich negativ bemerkbar: An beiden Rastanlagen gab es weniger als vier Ladepunkte mit Ladeleistung von 150 kW oder mehr. Die dort vorhandenen Ladesäulen mit einer geringen Leistung von bis zu 50 kW sind aus Sicht des ADAC entlang von Autobahnen nicht mehr zeitgemäß, da der Ladevorgang zu lange dauert. Zudem bemängelten die Tester, dass keine Bezahlung mit Karte möglich war, sondern ausschließlich über QR-Code.
Autohöfe schneiden besser ab als Rastanlagen. Generell erzielten Autohöfe deutlich bessere Urteile als Rastanlagen: Alle 13 „gut“-Bewertungen in der ADAC Untersuchung gingen an Autohöfe. Hingegen erreichte bundesweit keine der getesteten Rastanlagen eine bessere Bewertung als „ausreichend“. In Sachen Komfort lässt man die E-Autofahrer an den Autobahnen buchstäblich im Regen stehen, egal ob auf dem Autohof oder an der Rastanlage: Keine einzige Anlage im Test bot überdachte Lademöglichkeiten.
Für Langstreckenfahrer ist die Ladeleistung viel zu gering, denn für Ladezeiten zwischen 20 und 30 Minuten sind Ladepunkte mit mindestens 150 kW nötig. Dabei kommt es auch darauf an, dass Ladepunkte an einer Ladesäule mit mehreren Ladepunkten (sog. Splitting) auch am einzelnen Ladekabel diese Leistung erbringen.
Warum werden nicht einfach leistungsstärkere Säulen installiert? Teilweise hängt die immer noch große Zahl von Säulen mit zu geringer Ladeleistung mit der noch vor dem OLG Düsseldorf verhandelten Fastned-Klage gegen die Autobahn GmbH zusammen. Hintergrund der Klage: Ein vor Jahren von der Autobahn GmbH an Tank & Rast vergebener Auftrag zum Aufbau von Schnellladern an den Rastanlagen ist Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung, da kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet wurde.
Zwar werden von den Betreibern sukzessive ältere Ladesäulen durch moderne und eichrechtskonforme Anlagen mit bis zu 300 kW Ladeleistung ersetzt, doch damit die neuen Schnellladesäulen genehmigungsfähig sind, müssen sie derzeit noch auf 100 kW gedrosselt werden. Mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen.
Für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität fordert der ADAC deutlich mehr und leistungsstärkere Ladepunkte entlang der Autobahnen. Preise sollten transparent und Bezahlmodalitäten einfach sein, mit der Möglichkeit zur Kartenzahlung an allen Ladesäulen. Auch Überdachung, ausreichende Beleuchtung und Pausenmöglichkeiten sollten die Betreiber zur Verfügung stellen – damit Laden genauso einfach und bequem funktioniert wie Tanken.
Empfehlungen und Forderungen des ADAC
Technische Mindeststandards für Ladeleistung und Kapazität
• Ladepunkte entlang von Autobahnen sollten mindestens 150 kW Ladeleistung im Splittingbetrieb bieten
• Ladeparks sollten mindestens 10 Ladepunkte mit ≥ 150 kW Ladeleistung aufweisen
• 50-kW-Säulen gelten als nicht mehr zeitgemäß für das Laden an Autobahnen und sollten zeitnah durch Ladepunkte mit mindestens 150 kW ersetzt werden
Verbraucherfreundliche Bezahlmöglichkeiten
• Kartenzahlung (Debit-/Kreditkarte) sollte an allen DC-Ladesäulen (Schnelllader) verpflichtend möglich sein – die Nachrüstung von älteren Ladepunkten mit Kartenterminals sollte im Sinne der Nutzungs- und Verbraucherfreundlichkeit so zeitnah wie möglich erfolgen, nicht erst beim Ablauf der Nachrüstpflicht bis 2027
• Preise müssen vor und nach dem Ladevorgang klar an der Säule angezeigt werden – Nutzer müssen wissen, welche Preisbestandteile enthalten sind
• Ad-hoc-Laden darf nicht teurer sein als vertragsbasiertes Laden
• Unangemessene Preisaufschläge für das Ad-hoc-Laden schaden der Elektromobilität
Komfort und Zugänglichkeit verbessern
• Überdachung von Ladeplätzen sollte Standard werden – analog zu Tankstellen
• Laden mit Anhänger muss – zumindest an einem Teil der Ladepunkte – ohne Abkoppeln möglich sein (z.B. Längsparker), und die Ladeplätze für Gespanne müssen gekennzeichnet werden
• Beleuchtung, Sitzgelegenheiten und Dienstleistungen (z.B. Luftdruckprüfer) sollten an Ladeplätzen verfügbar sein
Transparenz und Wettbewerb stärken
• Einführung einer Markttransparenzstelle für Ladestrompreise, analog zu fossilen Kraftstoffen
• Gewährleistung von verschiedenen Anbietern für Schnellladepunkte auf bewirtschafteten Rastanlagen zur Vermeidung monopolartiger Strukturen. Quelle: ADAC / DMM




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