E-Mobilität wird länger gefördert

Mehr Elektroautos auf deutschen Straßen - das ist das Ziel der Bundesregierung. Nachdem das ursprüngliche Ziel, bis 2020 1 Mio. E-Autos auf Deutschlands Straßen zu bringen, kläglich scheitern wird, sollen nun Nägel mit Köpfen gemacht werden. Deshalb soll der Kauf eines Elektrofahrzeugs steuerlich noch attraktiver werden. Die Voraussetzungen dafür schafft ein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat.

Elektroautos als Dienstwagen (hier ein Audi Q4) werden bis 2030 steuerlich gefördert. Foto Audi

Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. U.a. sind die folgenden Regelungen vorgesehen, um das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität weiter umzusetzen.

Firmenwagen: Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 01. Januar 2019 halbiert. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert. Die Maßnahme bringt Nutzern von Geschäftswagen erhebliche finanzielle Vorteile und das nun das gesamte kommende Jahrzehnt.

Ladevorrichtung: Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert, wovon Geschäftsreisende, die mit dem elektrischen Dienstwagen unterwegs sind, profitieren werden.

Jobtickets: Ein weiterer Baustein zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität sind Anreize zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und des Fahrrades: Jobtickets: Zu Jahresbeginn wurden Jobtickets steuerfrei gestellt – allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 %  pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

Seit 2019 ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei. Die bis Ende 2021 befristete Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder und wird bis Ende 2030 verlängert.
Darüber hinaus erfolgen neben weiteren begünstigenden Maßnahmen zwingend notwendige Rechtsänderungen im Steuerrecht, darunter Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung. Quelle: Bundesregierung / DMM