Ein Stück Draht in der Bord-Mahlzeit

United Airlines sieht sich der Klage von Eltern eines Mädchens gegenüber, nachdem ein Mädchen aus Deutschland auf einem United-Flug schwer verletzt wurde, als es ein in seinem Bordessen ein darin verstecktes Stück Draht verschluckte.

Die Eltern des Mädchen reichten Ende Juni 2024 bei einem Bezirksgericht in Illinois Klage gegen die in Chicago ansässige Fluggesellschaft United Airlines ein und forderten Schadensersatz gemäß Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens.

Das Montrealer Übereinkommen wurde im Mai 1999 unterzeichnet und verpflichtet Fluggesellschaften zur Haftung für Verletzungen, die Passagiere während eines internationalen Fluges erleiden. In den meisten Fällen haften die Luftfahrtunternehmen für die Verletzung eines Passagiers, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Verletzung auf die eigene Fahrlässigkeit des Fluggasts oder auf die Tat eines anderen Passagiers zurückzuführen ist. Die maximale Entschädigung, die einem Kläger gemäß Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens zugesprochen werden kann, beträgt etwa 170.000 US-Dollar.

In der Klageschrift heißt es u.a., die Flugbegleiter hätten wenig getan, um dem verletzten Mädchen zu helfen, zumal an Bord nicht die nötigen medizinischen Hilfsgüter und mutmaßlich auch kein Mediziner an Bord waren.

Für United ist dies nicht der einzige ärgerliche Fall. Im Mai behauptete ein Passagier, er habe während eines Fluges von Sydney nach Los Angeles eine Made in seiner Bordmahlzeit gefunden. Die schleimige Larve sei erst entdeckt worden, nachdem der Mann bereits mehrere Bissen von seinem Nudelgericht zu sich genommen habe. Überraschenderweise zeigte sich der Passagier ziemlich verständnisvoll für die Situation und sagte, die Flugbegleiter seien „wirklich nett“, aber sie hätten kaum etwas tun können, um die Entdeckung zu verhindern. Am Ende schrieb United Airlines dem Passagier jedoch 7.500 MileagePlus-Vielfliegermeilen gut und eine Woche nach dem Flug verbuchte der Mann außerdem eine Fluggutschrift in Höhe von 150 US-Dollar auf seinem Konto. Quelle: DMM