Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ (visaforchina.org) eingeholt werden muss. Besagte Visa-Ausstellungsorganisation erhöht zum 10. August 2015 die Standardservicegebühr von bislang 35,70 Euro auf 65,45 Euro. Doch mit dieser erheblichen Verteuerung ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht; denn es addieren sich nochmal 30 Uhr für die einmalige Einreise hinzu. Wer sich das Visum per Post schicken lassen möchte, muss satte 101,15 Euro hinblättern. Die saftige Preissteigerung hat angeblich mit einer Verbesserung der Servicequalität zu tun.
Zu beachten ist, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht. Übrigens stellen die chinesischen Auslandsvertretungen keine Visa mehr für deutsche Staatsangehörige im Expressverfahren aus.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert.
Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit eines erweiterten 72-stündigen visumsfreien Transitaufenthalts bei Einreise über die folgenden Städte: Peking, Shanghai, Kanton /Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Dalian, Shenyang, Kunming, Guilin, Xi’an, Hangzhou, Xianmen, Wuhan und Tianjin. Voraussetzung ist, dass der/die Reisende
1) im Besitz eines fest gebuchten Flug-Tickets für den direkten Weiterflug in ein Drittland bzw. Hongkong, Macao oder Taiwan innerhalb von 72 Stunden ist. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum nachzuweisen.
2) unmittelbar aus dem Ausland ein- und dorthin wieder ausreist. Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise. Der/die Reisende darf das jeweilige Verwaltungsgebiet nicht verlassen. Sollte er/sie aufgrund von höherer Gewalt gezwungen sein, das Verwaltungsgebiet zu verlassen oder sich länger als 72 Stunden aufzuhalten, ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit (Public Security Office) ein Visum zu beantragen, zu entsprechend saftigen Gebühren. Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Der 72-stündige visumsfreie Transitaufenthalt gilt nur bei Ein- und Ausreise über die jeweiligen internationalen Flughäfen.
Auch für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften. Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich. Quelle: Visa Application Service Center / Auswärtiges Amt / DMM