Elektronik erteilte Zug verbotenerweise Fahrerlaubnis

Die SBB hat im Zugsicherungssystem ETCS L2 einen Fehler entdeckt und Sofortmaßnahmen umgesetzt, um die Sicherheit der Züge zu gewährleisten. Der Fehler wurde offensichtlich, nachdem ein Zug eine Fahrerlaubnis erhielt, obwohl dieser keine freie Fahrt hatte.

Der Güterzug mit der Lokomotive des Typs Re420 erhielt Ende Juni 2019 auf der Strecke Lausanne-Villeneuve fälschlicherweise eine Fahrerlaubnis, obwohl es für den Zug keine freie Fahrt geben durfte. Ein ähnlicher Vorfall hatte sich mit einem Lösch- und Rettungszug im April 2019 bei Flüelen am Vierwaldstätter See auf der Gotthardbasisstrecke ereignet. In beiden Fällen hat die SBB die betroffenen Fahrzeuge sofort ausgereiht.

Nach dem Vorfall in Flüelen hat die SBB zudem den Instandhaltungsprozess überprüft und verbessert und die Lieferindustrie mit der Fehlerkorrektur beauftragt. In beiden Fällen kam niemand zu Schaden und es bestand keine Gefährdung.

Die Analyse hat gezeigt, dass die Vorfälle auf eine Verknüpfung mehrerer Umstände zurückzuführen sind. Es war während der Instandhaltung bei der SBB zu fehlerhaften Einstellungen an den Fahrzeugen gekommen, welche die genaue Positionsbestimmung der Fahrzeuge verhinderten. Weder die Onboard-Systeme noch die Sicherungsanlagen entlang der Bahnstrecke haben auf diesen Fehler reagiert. Die Kombination dieser Tatsachen hat dazu geführt, dass den Fahrzeugen fälschlicherweise freie Fahrt für die gemeldete Position erteilt wurde. In Tat und Wahrheit waren die Fahrzeuge aber weit von diesem Ort entfernt. Von diesem Zusammenwirken von Strecke und zugbasierten Systemen sind die Strecken Lausanne-Villeneuve und die Gotthard-Basislinie betroffen.

Die SBB hat zusammen mit den betroffenen Industriepartnern Sofortmaßnahmen eingeleitet, die solche Vorfälle künftig verhindern sollen:

  • Es erfolgt ein systematisches und kontinuierliches Monitoring und damit eine Überprüfung, ob die verkehrenden Fahrzeuge eine Auffälligkeit bezüglich der Positionsbestimmung zeigen.
  • Alle betroffenen Mitarbeitenden, Infrastrukturbetreiberinnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen sind informiert.
  • Die Sicherungsanlagen entlang der betroffenen Bahnstrecken wurden neu konfiguriert.

Die SBB hat das Bundesamt für Verkehr, die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiberinnen und die Industriepartner der «Union Industry of Signalling» (UNISIG) informiert. Die Industriepartner arbeiten an einer nachhaltigen Behebung des Fehlers. Quelle: SBB / DMM