Ermäßigte Steuer für Gastronomie

Ab 01. Juli 2020 soll in Gastronomiebetrieben laut Beschluss der Regierungskoalition der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten – befristet für ein Jahr. Statt mit 19 % Mehrwertsteuer werden Speisen und Getränke dann nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % abgerechnet.

„Die neue Regelung hat auch einen handfesten Vereinfachungseffekt, weil Gastwirte dann nicht mehr zwischen Speisen zum Mitnehmen und Restaurantleistungen unterscheiden müssen, die bisher unterschiedlich abgerechnet wurden“, lobt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Die Frage „Zum Mitnehmen oder zum hier Essen?“ wird Kunden also künftig nicht mehr gestellt werden, wenn sie eine Speise kaufen. Zudem soll eine Verlustverrechnung mit bereits für das Jahr 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen möglich sein. Der Bund der Steuerzahler betont: Dies ist ein grundsätzlich guter Ansatz, doch fehlen noch die konkreten Details, wie dies praktisch umgesetzt werden soll. Wichtig ist auch die Aussage der Koalition, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regeln zu vermeiden – dies hatte der Bund der Steuerzahler (BdSt) zuvor genauso gefordert.

Die 7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie werden einen wichtigen Beitrag für das Überleben vieler Betriebe leisten, so der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft. „Die reduzierte Mehrwertsteuer bietet eine Perspektive für Unternehmer, die sich derzeit in höchster Existenznot befinden und aufgrund des verordneten Stillstands massiv Schulden aufbauen müssen,“ kommentiert BTW-Generalssekretär Michael Rabe die Entscheidung. „Wir alle hoffen natürlich, dass spätestens im Juli ein großer Teil der Gastronomie unter Auflagen wieder geöffnet ist und auch wieder nennenswerte Umsätze machen darf, sodass sich die Steuersenkung auch tatsächlich spürbar niederschlägt.“

Der politische Handlungsbedarf für die Tourismuswirtschaft insgesamt bleibt trotz dieser guten Nachricht weiter bestehen. Weitere kurzfristige finanzielle Hilfen sind unerlässlich, um Betriebe, Arbeitsplätze und touristische Infrastruktur gerade auch in der Fläche zu retten. Tourismus im Ganzen steht weiter politisch verordnet still, die Umsätze gehen deshalb in der gesamten Branche gegen Null. Das gilt für das Gastgewerbe wie Reiseveranstalter, für Busreiseunternehmen wie Kreuzfahrtbetriebe, Airlines, Veranstaltungsstätten oder Freizeitparks. Vielen von ihnen wird wenig Hoffnung auf kurzfristige Besserung gemacht. Das zeigen exemplarisch die Aussagen von Außenminister Heiko Maas zur Reisewarnung und zum Reisesommer wie auch die bereits bis weit über die Mitte des Jahres hinaus beschlossenen Verbote von Veranstaltungen.

Rabe: „Unsere Unternehmen sind deutlich stärker und deutlich länger von der Coronakrise betroffen als alle anderen. Sie brauchen deshalb mehr als Kredite. Sie brauchen kurzfristig wirksame direkte Finanzhilfen in Form eines spezifischen Rettungsfonds für die Tourismuswirtschaft. Ergänzend muss die von der Bundesregierung bereits beschlossene aber noch unter EU-Vorbehalt stehende Gutscheinlösung für Pauschalreisen und Flüge endgültig auf den Weg gebracht werden – mit oder ohne Absegnung der EU. Branchenweit brauchen unsere Unternehmen zudem Perspektiven, wann und wie ein schrittweises Wiederanlaufen des Tourismus unter welchen Auflagen denkbar erscheint statt genereller Absagen an das Reisejahr 2020. Uns ist klar, dass es kein ‚normales‘ Jahr wird, aber Tourismus weitgehend abzuschreiben halten wir für die falsche Botschaft."

Ohne diese weiteren Maßnahmen werden viele Unternehmen gezwungenermaßen aufgeben. Jeder zweite bis dritte Betrieb ist schon jetzt in Gefahr und mit ihnen Hunderttausende Arbeitsplätze, wenn nicht schnell gehandelt wird, warnt der BTW. Quelle: BdSt / BTW / DMM