Erste-Hilfe-Pflicht auch zu Corona-Zeiten

2019 gab es laut Statistischem Bundesamt insgesamt 387.276 verunglückte Personen im Straßenverkehr. Mit der richtigen Hilfeleistung, zu der man auch in Corona-Zeiten verpflichtet ist, können die Gesundheit und das Leben bei einem Unfall gerettet werden. Zum Tag der Ersten Hilfe am 12. September 2020 appelliert der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, regelmäßig das Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen, um vom Ersthelfer zum Lebensretter zu werden.

Jeder Verkehrsteilnehmer ist nach einem Unfall in der Pflicht Hilfe zu leisten. Dieser Grundsatz gilt auch in Corona-Zeiten. Zunächst gilt: Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Es ist wichtig, auch auf die eigene Sicherheit zu achten, z.B. auf vorbeifahrende Autos oder Lkw. Gibt es Verletzte, sollten diese zügig aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. Hinsichtlich des Schutzes vor Ansteckung und Verbreitung des Corona-Virus ist es ratsam, den Schutzempfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu folgen. Bei direktem Kontakt mit dem Unfallopfer sollten Ersthelfer nach Möglichkeit Einmalhandschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Nach erfolgreicher Hilfeleistung sollten die eigenen Hände gründlich gesäubert, nach Möglichkeit desinfiziert werden.

ACE-Hinweis: In Corona-Zeiten ist individuell abzuwägen, in welchem Umfang die Hilfeleistung, beispielsweise aufgrund eigener Vorerkrankungen zumutbar ist, ohne sich selbst zu gefährden. Trotzdem besteht die Pflicht zur Hilfeleistung, ein Notruf muss in jedem Fall erfolgen.

Nach Absicherung der Unfallstelle erfolgt der Notruf. Hier kommt es auf die fünf W-Fragen an:
1. Wo geschah es?
2. Was ist passiert?
3. Wie viele Verletzte?
4. Welche Art von Verletzungen?
5. Warten auf Rückfragen

Lebensfunktionen überprüfen. Währenddessen sollte die verletzte Person betreut und angesprochen werden. Als Erstes muss überprüft werden, ob die verunfallte Person bei Bewusstsein ist. Das kann durch lautes Ansprechen, Anfassen oder leichtes Schütteln ermittelt werden. Reagiert die verunglückte Person nicht, muss die Atmung überprüft werden. Die Atemwege werden freigemacht, indem der Kopf vorsichtig überstreckt und das Kinn angehoben wird. Als Ersthelfer sollte man nun schauen, hören und/oder spüren, ob die Atmung normal ist.

Unfallopfer ist bei Bewusstsein. Ist die Atmung vorhanden, muss das Unfallopfer in die stabile Seitenlage gebracht werden: Dazu den Betroffenen zunächst auf den Rücken legen. Neben ihm kniend einen Arm angewinkelt nach oben, den anderen über den Brustkorb an der Wange platzieren, sodass die Atemwege frei bleiben. Dann den Oberschenkel des entfernten Beines zu sich heranziehen, sodass sich der Bewusstlose auf die Seite dreht. Das obere Bein sollte gebeugt sein und der Oberschenkel im rechten Winkel zur Hüfte liegen. Den Kopf anschließend nach hinten neigen, den Mund leicht öffnen und das Unfallopfer zudecken, um die Eigenwärme des Betroffenen zu erhalten.

Unfallopfer ist bewusstlos. Ist der Betroffene nicht ansprechbar und hat auch keine Atmung mehr, ist eine Herzdruckmassage erforderlich. Dazu sollte der Betroffene mit nach hinten geneigtem Kopf auf dem Rücken liegen. Die Herzdruckmassage erfolgt mit dem Handballen – bestenfalls 100-mal pro Minute und mit einer Drucktiefe von etwa fünf Zentimetern. Der richtige Druckpunkt ist in der Mitte des Brustkorbs auf dem Brustbein. Idealerweise wird die Herzdruckmassage mit der Beatmung abgewechselt: nach 30 Mal Drücken, folgt zweimaliges Beatmen. Dann wird der Vorgang wiederholt. Das Drücken ist wichtig, das es den Herzschlag simuliert und aufgrund der aktuellen Corona bedingten Situation die Beatmung zögerlicher ausfallen könnten. ACE-TIPP: Es gibt eine Reihe von Liedern, die mitgesungen oder gesummt den richtigen Rhythmus bei einer Reanimation vorgeben. Bekannte Hits sind unter anderem „Stayin' Alive“ von den Bee Gees oder „Bad Romance“ von Lady Gaga.

Die Verbandkästen in Kraftfahrzeugen sollten mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Es sollte einmal jährlich und vor jeder Reise unbedingt kontrolliert werden, ob der Inhalt des Verbandkastens noch vollständig und das Material haltbar ist. Ist etwas abgelaufen oder kurz davor, muss es ersetzt werden.

ACE-Hinweis: Erste Hilfe-Sets, die der DIN 13164 entsprechen, erfüllen nicht nur die deutschen Standards, sondern auch die Anforderungen der meisten europäischen Länder. Quelle: ACE / DMM