EU-Kommission bestätigt Sichtweise von Lufthansa & Co.

Abgewiesen hat die EU-Kommission die Klage der European Technology & Travel Services Association (ETTSA) gegen die GDS-Gebühr der Lufthansa-Gruppe. Nun hat die ETTSA bei Emily O’Reilly, seit 01. Oktober 2013 die Europäische Bürgerbeauftragte der Europäischen Union und die erste Frau in diesem Amt, Beschwerde gegen die Entscheidung der EU-Kommission eingelegt.

Wie DMM mehrfach berichtete, haben die Lufthansa Group Airlines (Austrian Airlines, Brussels Airlines, Lufthansa und SWISS) zum  01. September 2015 ein weltweites Entgelt für Buchungen über Globale Distributionssysteme (GDS) eingeführt: die Distribution Cost Charge (DCC). Direkte Buchungen über die Internetseiten der Lufthansa Group bleiben auch weiterhin von der DCC befreit. Insbesondere die Kosten bei der Nutzung eines GDS sind um ein Vielfaches höher als die Kosten der direkten Buchung über die Lufthansa Group Airlines, betonte die Lufthansa und sagen auch die anderen Fluggesellschaften, die sich dem „LH-Modell“ angeschlossen haben.

Die Nutzung der GDS bieten den Kunden von Reisebüros zahlreiche Vorteile, die über die reine Buchung von Flugtickets hinausgehen. Hierzu zählen z. B. Leistungsvergleiche verschiedener Fluglinien oder die technische Anbindung von Reisebüros als Basis für weitere Dienstleistungen. Für diese Zusatzleistungen fällt allein bei den Airlines der Lufthansa Group jährlich ein dreistelliger Millionen-Euro-Betrag an. Ferner haben sich laut Lufthansa deutliche Gebührenerhöhungen ergeben, da die Verträge mit den für die Lufthansa Group Airlines wichtigsten GDS neu verhandelt wurden. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen haben die Lufthansa Group Airlines im Herbst 2015 ein weltweites Entgelt für Buchungen über GDS eingeführt: die Distribution Cost Charge (DCC).

Buchungen über Globale Reservierungssysteme (GDS) mit Gebühren zu belegen – diese Strategie greift in der Airline-Industrie immer weiter um sich. Nach den Gesellschaften der Lufthansa Group und der British-Airways-  und Iberia-Mutter IAG kassieren auch Air France und KLM sowie andere Luftfahrtunternehmen für Buchungen über GDS einen Aufpreis. Begründet wird dieser Schritt jeweils mit sehr viel höheren Kosten, die den Airlines durch den Vertrieb über die globalen Systeme entstehen. Auch der DRV hält diese Praxis für wettbewerbswidrig.

Die EU müsse den „wettbewerbsverzerrenden und für Reisebüros wie Verbraucher nachteiligen Ticketzuschlag untersagen, da es sich um eine Diskriminierung bestimmter Vertriebskanäle gegenüber anderen Vertriebskanälen nach dem Code of Conduct“ handele, betonte der Reiseverband in der Vergangenheit. 

Die Kommission hatte seit 2015 geprüft, ob die Gebühr der Lufthansa  gegen den EU-Verhaltenskodex zu Computerreservierungssystemen verstößt. Und sie kam zum Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist.

Der ETTSA geht es in erster Linie um die Rechtskonformität. Mittlerweile sind etliche Fluggesellschaften dem Beispiel der Lufthansa gefolgt. Nach Meinung der ETTSA lässt die EU der Lufthansa (und weiteren Airlines) unfaire Praktiken durchgehen, die der Schwächung unabhängiger und neutraler Vertriebskanäle dienen solle. Das sei schlecht für die Industrie, den Wettbewerb und den allgemeinen Respekt gegenüber dem EU-Recht. Quelle: ETTSA / DRV / Lufthansa / DMM