EU ringt um neue Fluggastrechte bei Verspätungen

Die EU verhandelt über neue Fluggastrechte. Streitpunkte sind Entschädigungen bei Verspätungen sowie Regeln für Handgepäck und Boarding.

EU verhandelt über neue Fluggastrechte. Streit gibt es bei Entschädigungen, Handgepäck und weiteren Passagierrechten. Foto: zinkevych - stock.adobe.com

In Brüssel verhandeln Vertreter von EU‑Staaten und Europaparlament über eine Reform der Fluggastrechte, die unter Zeitdruck steht.

Ab wann gibt es künftig Entschädigung bei Flugverspätung?

Zentraler Punkt der Verhandlungen ist die Entschädigung bei Flugverspätungen. Bisher erhalten Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen ab drei Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung. Die EU‑Staaten sprechen sich für eine Anhebung auf vier Stunden aus, bei Langstrecken auf sechs Stunden. Zudem sollen die Zahlungen je nach Distanz sinken.

Das Europaparlament will dagegen an der bisherigen Schwelle festhalten. Vorgesehen sind gestaffelte Entschädigungen ab drei Stunden, etwa 300 Euro bei 1.500 Kilometern Entfernung sowie bis zu 600 Euro bei längeren Strecken. Voraussetzung bleibt, dass die Airline verantwortlich ist. Ausnahmen soll es unter anderem bei Krieg oder extremen Wetterbedingungen geben.

Die Branche steht den Vorschlägen kritisch gegenüber. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft argumentiert, eine Entschädigung ab drei Stunden könne finanzielle Anreize schaffen, Flüge ganz zu streichen. Auch Airlines for Europe verweist auf externe Faktoren. Geschäftsführerin Ourania Georgoutsakou erklärte: „Mangel an Fluglotsen, lange Warteschlangen bei der Grenzkontrolle, durch Drohnen lahmgelegte Flughäfen – all das sind Probleme, die die Fluggesellschaften nicht verursacht haben und auch nicht beheben können.“

Verbraucherschützer warnen hingegen vor einer Verschlechterung der bestehenden Regeln. Eine Anhebung der Schwelle könne dazu führen, dass rund 60 Prozent der heute Anspruchsberechtigten keine Entschädigung mehr erhalten.

Handgepäck und weitere Passagierrechte

Neben den Entschädigungen geht es auch um einheitlichere Regeln beim Handgepäck. Das Europaparlament fordert, dass Passagiere künftig einen persönlichen Gegenstand sowie ein kleines Handgepäckstück kostenlos mitnehmen dürfen. Vorgesehen sind konkrete Vorgaben zu Gewicht und Größe.

Die Mitgliedstaaten wollen dagegen keine festen Maße festlegen. Airlines sollen lediglich verpflichtet werden, ihre Regelungen transparent zu kommunizieren. Bislang gibt es in der EU keine einheitlichen Vorgaben, lediglich ein Gerichtsurteil schreibt vor, dass angemessenes Handgepäck nicht extra berechnet werden darf.

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten weitere Rechte für Passagiere. So sollen Gebühren für das Einchecken oder die Korrektur von Tippfehlern im Namen entfallen. Kinder sollen ohne Aufpreis neben ihren Eltern sitzen können, ebenso Begleitpersonen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Zudem sollen Fluggäste zwischen digitalen und gedruckten Boardingpässen wählen können.

Kommt bis Mitte Juni keine Einigung zustande, bleiben die bestehenden Regelungen in Kraft. (dpa)