Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Trassenpreisbremse für unionsrechtswidrig erklärt. Die Regelung begrenzt bislang die Preissteigerungen für die Nutzung des Schienennetzes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Nach Auffassung der Richter schränkt sie jedoch den Handlungsspielraum des Infrastrukturbetreibers zu stark ein und verstößt damit gegen europäisches Recht.
Trassenpreise im Bahnverkehr: Sonderregelung
Ausgangspunkt des Verfahrens war das Trassenpreissystem für die Netzfahrplanperiode 2025. Die Bundesnetzagentur hatte auf Grundlage einer gesetzlichen Sonderregelung entschieden, dass die Entgelte im Regionalverkehr nur geringfügig steigen dürfen. Konkret erhöhten sich die Trassenpreise im SPNV um rund 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Deutlich höhere Entgelte für Fern- und Güterverkehr
Während der Regionalverkehr kaum betroffen war, mussten andere Segmente deutlich stärkere Preissteigerungen tragen. Im Fernverkehr stiegen die Entgelte um etwa 17,7 Prozent, im Güterverkehr um rund 16,2 Prozent.
Grund dafür ist die gesetzliche Trassenpreisbremse, die Preissteigerungen im Nahverkehr bislang auf 1,8 Prozent begrenzt. Ab 2026 soll die Grenze auf 3 Prozent steigen.
EuGH stärkt Spielraum der Infrastrukturbetreiber
Gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur klagte die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, vor dem Verwaltungsgericht Köln. Das Gericht legte den Fall dem EuGH zur Auslegung europäischen Rechts vor.
Der EuGH stellte nun klar: Mitgliedstaaten dürfen zwar Rahmenbedingungen für Trassenentgelte festlegen. Sie dürfen Infrastrukturbetreiber jedoch nicht darauf beschränken, lediglich eine starre gesetzliche Berechnungsformel anzuwenden.
Folgen für Regionalverkehr und Länder
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für den Bahnverkehr haben. Der Regionalverkehr macht rund zwei Drittel des gesamten Schienenverkehrs in Deutschland aus.
Wenn die Trassenpreise künftig stärker steigen können als die Regionalisierungsmittel des Bundes, könnten den Ländern zusätzliche Kosten entstehen. Verbände rechnen mit Mehrbelastungen in Milliardenhöhe. Sollte keine politische Lösung gefunden werden, könnten Verkehrsunternehmen gezwungen sein, ihr Angebot zu reduzieren.
Auch steigende Ticketpreise gelten als möglich. Gleichzeitig könnte sich der Kostendruck im Fern- und Güterverkehr verringern, da diese Bereiche bislang überproportional belastet wurden. (dpa)
