Fahrerflucht nach Sachschaden künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit?

Wer einen Unfall verursacht und sich unerlaubt entfernt, begeht eine Straftat. So lautet das Gesetz in Deutschland. In Fällen von Unfallfluchten ohne Personenschaden sollen nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums nicht mehr als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wenn man sich z.B. nach einem Parkrempler von der Unfallstelle entfernt, wird dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und als eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet. Das bloße Hinterlassen einer schriftlichen Nachricht an der Windschutzscheibe des Geschädigten bewahrt einen nicht vor Strafverfolgung. In jedem Fall muss eine angemessene Zeit auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten und grundsätzlich auch die Polizei verständigen. Nur: IN Deutschland wird dies in 99 % aller Fälle missachtet. 

Nun prüft das Bundesjustizministerium, ob die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle möglich ist. Der Unfallverursacher könnte dann in eine standardisierte Online-Maske alle Informationen eingeben und sogar Bilder vom Unfallort und Schaden hochladen. Der ADAC befürwortet die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Entkriminalisierung von Unfallflucht, da es oft nur um Sachschäden geht. Quelle: ADAC / DMM