Fahrverbot in Bußgeld umwandeln

Einmal mit dem Dienstwagen ordentlich auf die Tube gedrückt und in eine Radarfalle gerauscht und schon winkt ein Bußgeld, wenn man viel zu schnell unterwegs war, kombiniert mit einem Fahrverbot. Letzteres soll dazu dienen, den Verkehrssünder zu disziplinieren, da man bekanntlich manche Dinge erst richtig zu schätzen lernt, wenn sie einem (vorübergehend) fehlen. Was das Fahrverbot jedoch nicht bewirken soll, ist, dass das Leben des Betroffenen anschließend in Scherben liegt. Daher gibt es die Möglichkeit, im Falle der Unzumutbarkeit oder Unangemessenheit eines Fahrverbotes, dieses gemäß § 4 Abs. 4 BkatV (Bußgeldkatalog-Verordnung) in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln.

Was ist ein Fahrverbot? Das Fahrverbot bedeutet, dass man aufgrund eines Straßenverkehrsdeliktes vorübergehend, trotz Führerschein, kein Fahrzeug führen darf. Ist der hierfür vom Gericht festgesetzte Zeitraum vorüber, kann man sich wieder hinters Steuer setzen, und hat hoffentlich seine Lektion gelernt und fährt künftig umsichtiger. Das Fahrverbot ist vom Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden, der darin besteht, dass der Führerschein einem überhaupt aberkannt wird, und nach einer halbjährlichen Frist erst – meist gegen Vorlage einer MPU- wieder neu beantragt werden muss.

Wann wird ein Fahrverbot verhängt? Das Fahrverbot wird für verschiedenste Verkehrsdelikte wie Rotlichtverstoß, Alkohol oder Drogen am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit, Fahrerflucht nach Unfall, Unfallschuld, 8 gesammelte Punkte in Flensburg, u.ä. ausgesprochen. Je nach Schwere der Schuld kann es für einen oder mehrere Monate verhängt werden.

Wann ist die Umwandlung eines Fahrverbotes möglich? Wenn die Schäden, die einem Verurteilten durch ein Fahrverbot entstehen würden, unverhältnismäßig hoch sind, kann von dem Fahrverbot abgesehen, und dieses in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt werden. Dies ist allerdings nicht ohne weiteres möglich. Der Verurteilte muss dem Gericht glaubhaft machen können, dass das Fahrverbot für ihn selbst oder andere Menschen unabsehbare Folgen hätte, die zu der Intention des Fahrverbotes in keinem Verhältnis mehr stehen.

Außerdem kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Strafe unangemessen hoch ist. Je nach Situation und Vergehen sind unterschiedliche Argumentationsweisen möglich, weshalb man sich dringend des Beistands eines Experten für Verkehrsrecht versichern sollte, wenn man versuchen möchte, gegen ein Fahrverbot vorzugehen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Umwandlung eines Fahrverbotes erfüllt sein? Zum Einen muss eine stichhaltige Begründung dafür vorliegen, dass das Fahrverbot unter den gegebenen Umständen unverhältnismäßig oder unzumutbar ist. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass der Verurteilte unter keinen Umständen auf seine Fahrerlaubnis verzichten kann, etwa, weil dies den sicheren Verlust seines Arbeitsplatzes und damit seinen unmittelbaren Ruin zur Folge hätte, oder weil er als Arzt oder Krankenpfleger sein Auto für Patientenbesuche benötigt.

Aber auch diese Argumente ziehen nur bedingt: Wenn das Fahrverbot zum Beispiel infolge einer Fahrt unter Drogeneinfluss, oder weil der Betreffende 8 Punkte in Flensburg vollgemacht hat (also Wiederholungstäter ist) ausgesprochen wurde, stehen die Chancen auf eine Umgehung des Fahrverbotes ausgesprochen schlecht. Die besten Chancen haben unbescholtene Ersttäter, die ein kurzes Fahrverbot wegen eines geringen Verstoßes erhalten haben.

Wie lässt sich ein Fahrverbot umwandeln? Wenn Sie vom Gericht einen Bußgeldbescheid erhalten (der besagt, dass beispielsweise ein Bußgeld von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen wurde), können Sie dagegen Einspruch einlegen. Dazu bedarf es eines präzise, wasserdicht und juristisch einwandfrei formulierten Begründungsschreibens, in dem Sie dem Gericht nachweisen, dass Ihnen ein Fahrverbot nicht zugemutet werden kann. Aufgrund dieses Begründungsschreibens wird das Gericht entscheiden, ob es Ihrem Einspruch stattgibt oder nicht. Wenn ja, müssen Sie statt dessen (mindestens) mit einer Verdoppelung Ihres Bußgeldes rechnen. Die Entscheidung liegt hierbei völlig im Ermessen des Richters. Ein Rechtsanspruch auf Umwandlung des Fahrverbotes besteht nicht. Daher kommt alles auf die Stichhaltigkeit Ihrer Begründung an.

Warum ist ein Anwalt sinnvoll? Ohne die Hilfe eines Fachmannes für Verkehrsrecht können Sie sich den Versuch eines Einspruchs gegen Ihren Bußgeldbescheid offen gesagt sparen. Zum einen müssen alle Argumente, die Sie möglicherweise gegen ein Fahrverbot aufbringen können, aufgelistet und gegeneinander abgewogen werden. Das rechtliche Gewicht und die Überzeugungskraft eines bestimmten Argumentes erschließt sich dabei einem Laien, der nur mit viel „gesundem Menschenverstand“ aber keinen juristischen Kenntnissen bewaffnet ist, oftmals nicht.

Zum Anderen erhöht sich die Erfolgschance eines Schreibens vor Gericht immens, wenn dieses präzise, knapp, und unter Verwendung der richtigen Schlagwörter und der korrekten juristischen Form abgefasst ist. Es ist daher dringend zu empfehlen, zur Abfassung eines begründeten Einspruchs gegen ein Urteil, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu zu ziehen. Quelle: www.anwalt.de, RA Dr. Matthias Brauer LL.M. / DMM