Asoka Jayaweera hatte einen Flug mit Qatar Airways von Südkalifornien nach Colombo (Sri Lanka) gebucht, starb jedoch tragischerweise kurz nachdem er in die Notaufnahme in Edinburgh ( Schottland) eingeliefert worden war, wo das Flugzeug notgelandet war.
Asoka reiste mit einer Begleitperson an Bord des Qatar Airways QR-740, einem Ultralangstreckenflug, der von Los Angeles aus nordöstlich, diagonal über die Vereinigten Staaten und Kanada führt, bevor er den Atlantik über Grönland und in der Nähe von Island überquert.
Etwa zweieinhalb Stunden nach Abflug am 23. Juni 2023 näherte sich die Kabinenbesatzung dem Ende der ersten Mahlzeit und hatte keine vegetarischen Gerichte mehr für Asoka, der strenger Vegetarier war. Die Flugbegleiter baten Asoka jedoch, das Fleisch zu meiden. Asoka willigte ein, doch als er versuchte, seine Mahlzeit zu sich zu nehmen, begann er zu würgen, und sein Zustand verschlechterte sich rapide.
Währenddessen versuchte die Cabincrew eine medizinische Notfallversorgung, maß mit einem Pulsoximeter Asokas Blutsauerstoffsättigung und rief gleichzeitig eine medizinische Hotline am Boden an.
Die Begleitung des Erkrankten ging davon aus, dass sich das Flugzeug zu diesem Zeitpunkt über dem US-Bundesstaat Wisconsin befand, doch anstatt einen nahe Airport anzusteuern flogen die Piloten acht Stunden weiter. Das Kabinenpersonal versuchte, Asokas Zustand durch Sauerstoffzufuhr zu stabilisieren, doch Stunden später verlor er das Bewusstsein, und erst dann entschieden die Piloten, den Flug nach Edinburgh umzuleiten, um Asoka professionelle medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Der Jet setzte schließlich nach einer Notlandung am Flughafen von Edinburgh (Schottland) auf. Asoka wurde zur weiteren Behandlung aufgenommen, starb jedoch tragischerweise am 03. August 2023 an einer Aspirationspneumonie.
Asokas Angehörige verklagen nun Qatar Airways gemäß Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens, der Fluggesellschaften für Unfälle haftbar macht, die während des normalen Flugverlaufs zu Verletzungen oder zum Tod eines Passagiers führen. Entscheidend für die Erfolgsaussichten dieses Falls vor Gericht ist, ob Asokas Erstickungsanfall als „Unfall“ gewertet werden kann und ob Qatar Airways für diesen Unfall verantwortlich war.
Im Allgemeinen wird ein „Unfall“ gemäß Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens als „unerwartetes oder ungewöhnliches Ereignis oder Geschehen außerhalb der Einflusssphäre des Passagiers“ definiert.
Diese Auslegung gilt seit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1985, obwohl die Gerichte dies mit einer gewissen Flexibilität behandeln. In einem Fall aus dem Jahr 2004 wurde entschieden, dass auch das Unterlassen einer Fluggesellschaft als Unfall gewertet werden kann.
Daher könnte die Entscheidung, das Flugzeug in diesem jüngsten Fall nicht sofort umzuleiten, als Unfall gewertet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Piloten und die Kabinenbesatzung mit einem Arzt am Boden kommunizierten. Daher könnte der Rat des Mediziners entscheidend dafür sein, ob Qatar Airways Hilfe unterlassen hat. Quelle: DMM




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