Fast überall Einschränkungen bei Reisen in die Nachbarländer

Angesichts steigender Coronavirus-Fallzahlen in den Nachbarländern und katastrophaler Zahlen auch in Deutschland schließt das Bundesinnenministerium Einschränkungen im Grenzverkehr von Seiten der deutschen Behörden nicht aus – möchte diese aber vermeiden. Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland lehnen hingegen neue Beschränkungen an den Grenzen zu Frankreich und den Benelux-Staaten strikt ab.

Wegen steigender Coronavirus-Fallzahlen kann es zu weiteren Einschränkungen im Auslandsreiseverkehr kommen. Foto: Rainer Sturm, pixelio.de

Trotz der hohen Corona-Fallzahlen in den europäischen Reiseländern sind die meisten deutschen Außengrenzen prinzipiell offen.

Frankreich: Die Grenzen zu Frankreich sind prinzipiell offen. Laut Informationen der Landesregierung des Saarlandes benötigen Bundesbürger für die Einreise nach Frankreich nur noch dann einen triftigen Grund, wenn diese während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen erfolgt. Die Ausgangsbeschränkungen gelten landesweit zwischen 20 und 6 Uhr, in einigen Départements, darunter dem Département Moselle an der Grenze zu Rheinland-Pfalz und dem Saarland, von 18 bis 6 Uhr. Zu beachten ist ebenfalls, dass man im genannten Zeitfenster generell in Frankreich nur aus einem triftigen Grund unterwegs sein darf. Um bei Bedarf einen triftigen Grund nachzuweisen, müssen auch Geschäftsreisende ein Formular in französischer Sprache ausfüllen und dabei haben. Dieses kann man mit einer deutschsprachigen Ausfüllhilfe auf der Internetseite der Saarländischen Landesregierung (https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/grenzuebertritt-pendler/dld-sonderbescheinigung-nacht-frankreich.html) herunterladen. Den im Formular angegebenen Grund muss man bei Kontrollen gegebenenfalls mit zusätzlichen Dokumenten belegen können. An den Grenzen ist generell mit verstärkten Kontrollen, Wartezeiten und gegebenenfalls Zurückweisungen zu rechnen.

Österreich: Auch Österreich hat für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht verhängt – diese gilt für alle Herkunftsländer mit einer 14-Tage-Inzidenz höher als 100, also aktuell auch für Deutschland. So soll vor allem der Skitourismus eingedämmt werden. Wer dennoch nach Österreich fährt, muss ein Quarantäneformular ausfüllen und bei der Einreise vorlegen. Ab Freitag, 15. Januar, muss man sich vor der Einreise zusätzlich online (Formular in deutsch und englisch soll in Kürze verfügbar sein) registrieren. Zudem muss eine Adresse in Österreich vermerkt werden und möglichst, wie lange man im Land bleiben will. Die Quarantänepflicht nach der Einreise bleibt bis auf Weiteres aufrecht. Hat man einen PCR-Test im Ausland absolviert, der etwa bei beruflichen Reisen Voraussetzung für Quarantänefreiheit ist, kann man ihn bereits bei der Registrierung hochladen. Bei Kontrollen muss die Sendebestätigung elektronisch oder ausgedruckt vorgezeigt werden.

Dänemark: Die Regierung in Kopenhagen hat Deutschland als Corona-Risikogebiet eingestuft. Personen mit Wohnsitz in Deutschland dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes einreisen. Die Gründe müssen an der Grenze nachgewiesen werden. Urlaubsreisen nach Dänemark sind nicht mehr gestattet. Als triftige Gründe gelten zum Beispiel berufliche Fahrten (heißt, Geschäftreisen sind bedingt möglich), der Besuch von Lebenspartnern beziehungsweise Angehörigen, die Teilnahme an Begräbnissen oder Reisen aus medizinischen Gründen. Eine Liste der triftigen Gründe findet man bei den dänischen Behörden. Auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes ist bei der Einreise jedoch ein höchstens 24 Stunden alter negativer Covid-19-Test vorzulegen. Neben PCR-Tests werden auch Schnelltests anerkannt. Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt eine Ausnahmeregelung: Diese dürfen bei Vorliegen eines triftigen Grundes auch ohne negativen Corona-Test einreisen. Mit einem höchstens 24 Stunden alten negativen Covid-19-Test (PCR oder Schnelltest) dürfen sie auch dann nach Dänemark, wenn sie keinen triftigen Grund vorweisen können. Reine Transitfahrten durch Dänemark bleiben hingegen erlaubt, wenn die Weiterreise ins Zielland (z.B. Norwegen oder Schweden) sichergestellt ist oder die Reisenden nach Deutschland zurückkehren und zudem keine Krankheitssymptome aufweisen. Dies gilt auch, wenn man über Dänemark die Sylt-Fähre erreichen will. Nähere Informationen finden sich bei der dänischen Polizei.

Tschechien: Die Grenzübergänge sind prinzipiell geöffnet. Während des Lockdowns (seit 18. Dezember) sind aber alle Reisen aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten bis auf Weiteres nicht möglich. Reisende, die einen triftigen Grund haben, müssen für die Einreise ein Online-Formular (https://plf.uzis.cz/) ausfüllen und einen negativen Covid-19-PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ohne negativen Test muss man sich in Quarantäne begeben. Von der Testpflicht ausgenommen sind nur bestimmte Personengruppen (u.a. Lkw-Fahrer, Grenzpendler) und auch nur dann, wenn der Aufenthalt in Tschechien nicht länger als 24 Stunden dauert. Von deutscher Seite aus hat Sachsen den sogenannten Kleinen Grenzverkehr (z.B. Kurztripps zum Einkaufen oder Tanken) gestoppt. Um die Grenze zu überschreiten, muss man nun auch den deutschen Behörden einen triftigen Grund glaubhaft machen. Und selbst, wenn man diesen hat, besteht bei Rückkehr eine Quarantänepflicht, falls der Aufenthalt in Tschechien länger als zwölf Stunden gedauert hat.

Niederlande: In den Niederlanden sollen Reisende eine 10-tägige Quarantäne einhalten. Ausnahmen gibt es u.a. für Berufspendler und Berufskraftfahrer. Seit 29. Dezember müssen alle Flugreisenden beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen, wenn sie in die Niederlande fliegen wollen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Diese Regel gilt auch für Transitreisende.

Belgien: In Belgien müssen sich Reisende, die länger als 48 Stunden im Land bleiben, umgehend für mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben und sich am 7. Tag des Aufenthalts in Belgien testen lassen. Sie erhalten eine SMS der belgischen Behörden, mit der sie zu einem Testzentrum gehen können.
Polen: In Polen gilt bis zunächst 17. Januar für Personen, die per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff nach Polen einreisen, eine 10-tägige Quarantänepflicht. Die Einreise mit einem Privatfahrzeug ist davon ausgenommen.

Polen: In Polen gilt bis zunächst 17. Januar für Personen, die per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff nach Polen einreisen, eine 10-tägige Quarantänepflicht. Die Einreise mit einem Privatfahrzeug ist davon ausgenommen. Quelle: ADAC / DMM