Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland unbedingt vermieden werden muss. Denn es ist ungewiss, ob dann die Impfungen noch helfen.
Doch es scheint anders zu kommen: Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat den ersten Nachweis der Corona-Mutation B.1.351 aus Südafrika in Deutschland gemeldet. Betroffen sei eine Familie, die am 13. Dezember 2020 nach einem längeren Aufenthalt in Südafrika in den Zollernalbkreis zurückgekehrt sei, teilte das Stuttgarter Sozialministerium mit. Am Montag sei der Nachweis der Variante von der Berliner Charité bestätigt worden. Auch in Japan wurde jetzt eine mutierte Erregervariante festgestellt. Südafrika hat inzwischen alle Einreisen verboten.
Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Bayerische Ministerrat daher heute (12.01.2021) eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, 18. Januar 2021, beschlossen. Quelle: Staatsregierung Bayern / DMM