Finger weg von China-Reisen!

Die Ausbreitung von Covid-19-Mutationen führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr. Nun hat das Auswärtige Amt seine Reisewarnung für China verschärft. Und so wird von nicht notwendigen Reisen ins Reich der Mitte aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Das gilt auch und insbesondere für die Business Travel Branche.

Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen Reisen nach China dringend ab. Foto: wikimedia

Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige ohnehin eine Einreisesperre. Allerdings dürfen deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen. Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.

Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. 

Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt. Diese negativen Testergebnisse müssen über das Wechat-Programm „Health Code International“ hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend! Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben.

Bereits geimpfte Reisende sind den gleichen Anforderungen unterworfen. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.

Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Und die haben es in sich, wie DMM bereits berichtete. Weil die Zustände dort weitgehend inakzeptabel sind, weigern sich immer mehr deutsche Firmenreisende, auf Geschäftsreise nach China aufzubrechen. Und so merkt das AA an: „Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.“

Achtung: Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.

Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird. Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation. Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.

Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen. Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss. Quelle: Auswärtiges Amt / DMM