Firmen stärken Uber mit Milliarden

In Europa ist der Fahrdienstvermittler vor allem bei den Taxiverbänden verhasst, er wird dennoch seinen Weg im Zug der Share Economy gehen; denn laut US-Nachrichtendienst Bloomberg sehen US-Unternehmen das Start-up als wichtigen Teil zukünftiger Mobilität. Aktuell soll Microsoft 100 Mio. USD in Uber investiert haben, was auch das Wall Street Journal so berichet.

Investoren haben inzwischen gut 5 Mrd. USD in den Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen gesteckt; der Fahrdienst soll laut WSJ Stand August 2015 angeblich mit 51 Mrd. USD bewertet sein, das Hundertfache dessen, was alle deutschen Taxiunternehmen zusammen wert sind. Wie WSJ weiter schreibt, will Uber die frischen Finanzmittel für die Expansion und technologische Entwicklung ausgeben. 2014 soll das sechs Jahre junge Unternehmen nur um die 400 Mio. USD umgesetzt haben, in 2015 sollen es um die 2 Mrd. USD werden. 

Auch in der Bundesrepublik ist Uber aktiv, als UberTaxi seit Oktober 2014 bzw. seit Mai 2015 als UberX. Jedoch stießen die Amerikaner schon kurz nach ihrem Start hier zu Lande auf erheblichen Widerstand. Denn der Markt für Taxidienstleistungen ist in Deutschland über das PBefG reglementiert. Da UberPop-Fahrer (UberPop gibt es seit Mai 2015 nicht mehr) weder Taxikonzession noch Mietwagenerlaubnis besaßen, kam es hier nach Ansicht vieler Taxiunternehmer und Juristen zu einem Wettbewerbsverstoß: In Berlin konnte ein Taxiunternehmer erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirken, weil sich das zuständige Gericht der Ansicht des Klägers anschloss, wonach der Geschäftsbetrieb von Uber als „taxiähnlich“ einzustufen sei. Jedoch wurde vom klagenden Taxiunternehmer diese Verfügung nicht angewandt, da er hohe Schadensersatzansprüche seitens Uber fürchtete.

In Deutschland entschieden bereits mehrere Gerichte zu Ungunsten des Dienstes UberPop. Am 18. März 2015 erklärte das Landgericht Frankfurt in einer Grundsatzentscheidung den Dienst in ganz Deutschland für wettbewerbswidrig, da die vermittelten Fahrer gesetzeswidrig ohne Lizenz fuhren und der Fahrpreis die Betriebskosten überstieg. Ende Mai 2015 stellte Uber den Dienst UberPop in Deutschland vollständig ein. Vorher aber startete das milliardenschwere Share Economy-Unternehmen in Deutschland einen weiteren Dienst (UberX) als Option in ihrer App für vorerst vier Städte (München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf). Mit UberX nahmen die Amerikaner die wesentlichen Kritikpunkte der vormaligen rechtlichen Diskussion in Deutschland auf und passten ihr Angebot an die bestehende Regulierung in Deutschland an. Bei UberX werden seitdem nur Fahrten vermittelt, die durch lizensierte Mietwagenunternehmen durchgeführt werden. Alle Fahrer verfügen über einen Personenbeförderungsschein.

Inzwischen gilt UberX auch in der Geschäftsreisebranche als salonfähig; wenngleich traditionelle Taxen bei der Nutzung durch Businesstraveller noch de Nase vorn haben. Quelle: WSJ / DMM