Fit to fly: Wann Reisende besser nicht fliegen sollten

Wer krank fliegen will, sollte seine Flugtauglichkeit prüfen lassen. Wann eine sogenannte Fit-to-fly-Bescheinigung nötig ist und wann Reisende besser umbuchen sollten.

Wer krank eine Flugreise antreten will, sollte vorab klären, ob er flugtauglich ist. In einigen Fällen kann eine Fit-to-fly-Bescheinigung erforderlich sein. Foto: NINENII - stock.adobe.com

Eine Flugreise steht an, doch kurz vorher treten Krankheitssymptome auf oder es gab einen Unfall. Dann sollten Reisende ihre Flugtauglichkeit ärztlich und mit der jeweiligen Fluggesellschaft abklären – darauf weist der ADAC hin. Das gilt besonders bei akuten Erkrankungen, nach Operationen oder bei Knochenbrüchen. 

Eine Fit-to-fly-Bescheinigung kann bestätigen, dass eine Person in der Lage ist, eine Flugreise anzutreten. Aus ihr muss hervorgehen, dass die gesundheitliche Situation während des Fluges weder für die reisende Person selbst noch für Mitreisende oder Crew zu Beeinträchtigungen führt. Die entsprechenden Formulare stellen die Fluggesellschaften bereit. Sie müssen ärztlich ausgefüllt werden.

Airline entscheidet über Beförderung

Eine ärztliche Bescheinigung ist für die Airline nicht bindend. Entscheidend sind die jeweiligen Transportrichtlinien der Fluggesellschaft. Zudem kann der Kapitän Passagiere unabhängig von den Richtlinien vom Boarding ausschließen.

Eine Fit-to-fly-Bescheinigung kann unter anderem nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall, bei Thrombosen in den tiefen Beinvenen, frischen Operationen, Knochenbrüchen oder schwerwiegenden Lungenerkrankungen erforderlich sein. Wer davon betroffen ist, sollte vor Reiseantritt die Mitnahmebedingungen der Airline prüfen oder den Flug umbuchen.

Bei akuter Erkrankung besser umbuchen

Bei akuten Beschwerden empfehlen Expertinnen und Experten, den Flug umzubuchen und zu Hause zu bleiben. Das dient auch dem Schutz von Mitreisenden und Crew. Besteht der Verdacht auf eine infektiöse Erkrankung, kann das Boarding verweigert werden.

Hinzu kommen die Bedingungen an Bord: Für gesunde Menschen ist der Kabinendruck in der Regel unproblematisch. Bei Erkrankungen können sich Symptome jedoch verstärken. Beim Boarding achten Mitarbeitende unter anderem auf äußere Anzeichen wie Blässe, Kurzatmigkeit, eingeschränkte Beweglichkeit oder einen schlechten Gesamteindruck.

Wann man nicht fliegen sollte

Sauerstoffmangel und niedriger Kabinendruck können Beschwerden verstärken oder gefährliche Komplikationen begünstigen. Auf eine Flugreise sollte bei ansteckenden Krankheiten wie Masern, Windpocken, Tuberkulose, Grippe oder Magen-Darm-Erkrankungen mit Erbrechen und Durchfall verzichtet werden.

Auch bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist Vorsicht geboten, etwa nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall, einer Bypass-Operation oder bei instabiler Angina pectoris. Der Luftdruckabfall belastet das Herz, weil es schneller pumpen muss, um den Körper ausreichend mit Sauerstoff zu versorgen.

Atemwegs- und Lungenerkrankungen wie Asthma oder COPD können je nach aktuellem Gesundheitszustand ebenfalls gegen eine Flugreise sprechen. Die sauerstoffärmere Umgebung und der niedrige Luftdruck belasten die Lunge zusätzlich. Manche Fluggesellschaften bieten bei Bedarf eine Sauerstoffversorgung an.

Problematisch können außerdem Erkrankungen an Ohren, Augen oder Nasennebenhöhlen sein. Bei einer Mittelohrentzündung kann der rasch abfallende Luftdruck einen Trommelfellriss begünstigen. Auch Ohrenschmerzen oder Beschwerden bei Nasennebenhöhlenentzündungen können sich durch den Druckausgleich verstärken.

Fliegen nach Operation oder Knochenbruch

Nach einer Operation hängt es von Art und Umfang des Eingriffs ab, wann wieder geflogen werden kann. Betroffene sollten das mit den behandelnden Ärzten und der Airline klären.

Bei einem Knochenbruch müssen vor einer Flugreise mehrere Punkte erfüllt sein. Der Bruch sollte älter als 48 Stunden sein. Ein Gips muss für den Flug der Länge nach vollständig gespalten werden, damit sich das Gewebe bei niedrigem Kabinendruck ausdehnen kann. Außerdem müssen Reisende in der Lage sein, sich für Start und Landung aufrecht hinzusetzen. Auch hier sollten die Transportbedingungen vorab mit der Fluggesellschaft abgestimmt werden.

Fliegen trotz Erkältung?

Mit Schnupfen oder Erkältungssymptomen ist Fliegen grundsätzlich möglich, wenn der Druckausgleich in den Ohren funktioniert. Das ist besonders beim Start und im Sinkflug wichtig. Der Druckaufbau lässt sich etwa durch Schlucken, Gähnen oder Kaugummikauen ausgleichen.

Trockene Kabinenluft kann den Druckausgleich jedoch erschweren oder unmöglich machen. Das kann Kopf- und Ohrenschmerzen auslösen; im schlimmsten Fall kann das Trommelfell reißen. Auch Husten kann sich durch die trockene Luft verschlechtern, die Atmung kann durch den geringeren Sauerstoffgehalt erschwert sein.

Was Unternehmen beachten sollten

Für Unternehmen und Travel Manager ist das Thema vor allem mit Blick auf Fürsorgepflicht, Reiseplanung und Stornoregelungen relevant. Wer Beschäftigte auf Geschäftsreise schickt, sollte bei akuten Erkrankungen keine unnötigen Risiken eingehen. Sinnvoll sind klare interne Hinweise, wann Reisende ärztlichen Rat einholen, die Airline kontaktieren oder eine Reise verschieben sollten. (ADAC/red)