Flixbus darf Paypal-Gebühren nicht auf Kunden abwälzen

Unternehmen dürfen die Gebühren für Paypal-Zahlungen nicht auf ihre Kunden abwälzen. Das entschied das Landgericht München in einem Urteil gegen den Fernbusanbieter Flixbus (Az. 17 HK O 7439/18).

Flixbus bietet online verschiedene Möglichkeiten an, Tickets zu bezahlen. Wählten Kunden die Zahlung per Paypal aus, stellte das Unternehmen zusätzliche Gebühren in Rechnung. Das ist nicht erlaubt, urteilte nun das Landgericht München. Auch viele andere Firmen bieten unterschiedliche Zahlungsoptionen an und lassen diese von Dienstleistern abwickeln. Die erheben dafür Gebühren. Wenn es dabei um Zahlungen per Kreditkarte, Sepa-Lastschrift oder Sepa-Überweisung geht, dürfen Unternehmen diese Gebühren in Deutschland nicht auf ihre Kunden abwälzen. Die Bundesregierung hatte ein entsprechendes Gebührenverbot erlassen, um eine EU-Richtlinie umzusetzen. Die soll den Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinfachen.

Bisher galt diese Vorschrift aber nicht für Paypal. Experten argumentierten, dass Paypal-Zahlungen eben nicht über eine Sepa-Überweisung oder -Lastschrift erfolgten. Folglich greife das Gebührenverbot hier nicht. Doch das sahen die Richter jetzt anders. Theoretisch können Paypal-Kunden zwar alle Transaktionen mit einem Paypal-Guthaben abwickeln, müssen also keine Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegen. In der Praxis liefe das aber meist anders, erklärten die Richter. „Wer mit Paypal bezahlt, lässt den Betrag sehr oft eben doch von seinem Konto oder der Kreditkarte abbuchen. Diese Verfahren unterliegen aber dem Gebührenverbot“, erklärt Rechtsanwältin Silke Acker. Flixbus darf seinen Kunden deshalb keine zusätzlichen Kosten für die Bezahlung über Paypal mehr in Rechnung stellen. Und auch die Option „Sofortüberweisung“ müssen Kunden kostenlos nutzen können. Quelle: Deutsche Anwaltshotline / DMM