FlugbegleiterInnen sollen für den gesamten Flug bezahlt werden

In den Vereinigten Staaten erhalten FlugbegleiterInnen im Allgemeinen einen Grundlohn und einen Flugstundensatz, der, wie der Name schon sagt, nur von dem Moment an gezahlt wird, in dem das Flugzeug vom Gate wegrollt bis zu dem Moment, in dem das Flugzeug am Zielort landet. Danach gibt es keinen Cent mehr, gleich, wie lange der Aufenthalt am Ankunftsairport ist. Die Dauer bis zum Rückflug ist eigentlich Arbeitszeit, wird aber nicht vergütet.

Die Zeit ohne Bezahlung am Zielort ist umso stressiger und ärgerlicher für die Stewardessen und Stewards, wenn es etwa beim Boarding oder bei längeren sonstigen Verspätungen am Boden kommt. Das gilt vor allem auf Inlands und Kurzstreckenflügen. Vor allem jüngere FlugbegleiterInnen und Neulinge mit niedrigeren (Einstiegs)Gehältern, die oft mehrere Inlandsflüge am selben Tag absolvieren müssen mit entsprechend längeren Bodenaufenthalten, verdienen meist über etliche Stunden kein Geld. Besser dran sind die (meist älteren) KollegInnen auf Langstreckenflügen. Die verbringen viele Stunden in der Luft, was sie auch bezahlt bekommen.  

Bisher haben nur wenige nordamerikanische Fluggesellschaften versucht, diese Ungleichheit zumindest teilweise auszugleichen, indem sie „Boarding Pay“ anbieten – sowohl Delta Air Lines als auch Skywest zahlen Flugbegleitern 50 % ihres üblichen Stundensatzes für die Zeit, die sie für das Boarding von Passagieren aufwenden. Nicht inbegriffen sind die Zeiten für Check-in, Briefings und andere Wartezeiten vor Ort.

Deshalb will die Flugbegleitergewerkschaft (Association of Flight Attendants (AFA-CWA)) im Fall United Airlines ein Exempel statuieren und fordert nun von dem in Chicago ansässigen Lufthansa-Partner die Einführung von „Ground Time Pay“ im Rahmen laufender Vertragsverhandlungen – auch hier bedeutet Ground Time Pay, wie der Name schon sagt, auch die Entlohnung der FlugbegleiterInnen für die Zeit, die sie vor Ort am jeweiligen Zielflughafen verbringen müssen. 

Ob beim Boarding, beim Check-in oder beim einfachen Warten am Flughafen zwischen den Flügen: Die Association of Flight Attendants (AFA-CWA) möchte, dass United seinen Mitgliedern 50 % des normalen Flugtarifs für die Stunden am Boden bezahlt. Dieses Konzept ist für viele internationale Fluggesellschaften außerhalb der Vereinigten Staaten gängige Praxis.

Bis jetzt liefen die Verhandlungen zwischen United und der Flugbegleitergewerkschaft nicht gut, und Anfang Dezember beantragte die AFA-CWA offiziell eine bundesstaatliche Schlichtung, um den Stillstand in mehreren Schlüsselbereichen des Vertrags zu überwinden. Ken Diaz, Vorsitzender der Flugbegleitergewerkschaft, spricht von mangelndem Respekt der Airlines als Arbeitgeber. Quelle: 

Die Zeit ohne Bezahlung am Zielort ist umso stressiger und ärgerlicher für die Stewardessen und Stewards, wenn es etwa beim Boarding oder bei längeren sonstigen Verspätungen am Boden kommt. Das gilt vor allem auf Inlands und Kurzstreckenflügen. Vor allem jüngere FlugbegleiterInnen und Neulinge mit niedrigeren (Einstiegs)Gehältern, die oft mehrere Inlandsflüge am selben Tag absolvieren müssen mit entsprechend längeren Bodenaufenthalten, verdienen meist über etliche Stunden kein Geld. Besser dran sind die (meist älteren) KollegInnen auf Langstreckenflügen. Die verbringen viele Stunden in der Luft, was sie auch bezahlt bekommen.  

Bisher haben nur wenige nordamerikanische Fluggesellschaften versucht, diese Ungleichheit zumindest teilweise auszugleichen, indem sie „Boarding Pay“ anbieten – sowohl Delta Air Lines als auch Skywest zahlen Flugbegleitern 50 % ihres üblichen Stundensatzes für die Zeit, die sie für das Boarding von Passagieren aufwenden. Nicht inbegriffen sind die Zeiten für Check-in, Briefings und andere Wartezeiten vor Ort.

Deshalb will die Flugbegleitergewerkschaft (Association of Flight Attendants (AFA-CWA)) im Fall United Airlines ein Exempel statuieren und fordert nun von dem in Chicago ansässigen Lufthansa-Partner die Einführung von „Ground Time Pay“ im Rahmen laufender Vertragsverhandlungen – auch hier bedeutet Ground Time Pay, wie der Name schon sagt, auch die Entlohnung der FlugbegleiterInnen für die Zeit, die sie vor Ort am jeweiligen Zielflughafen verbringen müssen. 

Ob beim Boarding, beim Check-in oder beim einfachen Warten am Flughafen zwischen den Flügen: Die Association of Flight Attendants (AFA-CWA) möchte, dass United seinen Mitgliedern 50 % des normalen Flugtarifs für die Stunden am Boden bezahlt. Dieses Konzept ist für viele internationale Fluggesellschaften außerhalb der Vereinigten Staaten gängige Praxis.

Bis jetzt liefen die Verhandlungen zwischen United und der Flugbegleitergewerkschaft nicht gut, und Anfang Dezember beantragte die AFA-CWA offiziell eine bundesstaatliche Schlichtung, um den Stillstand in mehreren Schlüsselbereichen des Vertrags zu überwinden. Ken Diaz, Vorsitzender der Flugbegleitergewerkschaft, spricht von mangelndem Respekt der Airlines als Arbeitgeber. Quelle: 

Die Zeit ohne Bezahlung am Zielort ist umso stressiger und ärgerlicher für die Stewardessen und Stewards, wenn es etwa beim Boarding oder bei längeren sonstigen Verspätungen am Boden kommt. Das gilt vor allem auf Inlands und Kurzstreckenflügen. Vor allem jüngere FlugbegleiterInnen und Neulinge mit niedrigeren (Einstiegs)Gehältern, die oft mehrere Inlandsflüge am selben Tag absolvieren müssen mit entsprechend längeren Bodenaufenthalten, verdienen meist über etliche Stunden kein Geld. Besser dran sind die (meist älteren) KollegInnen auf Langstreckenflügen. Die verbringen viele Stunden in der Luft, was sie auch bezahlt bekommen.  

Bisher haben nur wenige nordamerikanische Fluggesellschaften versucht, diese Ungleichheit zumindest teilweise auszugleichen, indem sie „Boarding Pay“ anbieten – sowohl Delta Air Lines als auch Skywest zahlen Flugbegleitern 50 % ihres üblichen Stundensatzes für die Zeit, die sie für das Boarding von Passagieren aufwenden. Nicht inbegriffen sind die Zeiten für Check-in, Briefings und andere Wartezeiten vor Ort.

Deshalb will die Flugbegleitergewerkschaft (Association of Flight Attendants (AFA-CWA)) im Fall United Airlines ein Exempel statuieren und fordert nun von dem in Chicago ansässigen Lufthansa-Partner die Einführung von „Ground Time Pay“ im Rahmen laufender Vertragsverhandlungen – auch hier bedeutet Ground Time Pay, wie der Name schon sagt, auch die Entlohnung der FlugbegleiterInnen für die Zeit, die sie vor Ort am jeweiligen Zielflughafen verbringen müssen. 

Ob beim Boarding, beim Check-in oder beim einfachen Warten am Flughafen zwischen den Flügen: Die Association of Flight Attendants (AFA-CWA) möchte, dass United seinen Mitgliedern 50 % des normalen Flugtarifs für die Stunden am Boden bezahlt. Dieses Konzept ist für viele internationale Fluggesellschaften außerhalb der Vereinigten Staaten gängige Praxis.

Bis jetzt liefen die Verhandlungen zwischen United und der Flugbegleitergewerkschaft nicht gut, und Anfang Dezember beantragte die AFA-CWA offiziell eine bundesstaatliche Schlichtung, um den Stillstand in mehreren Schlüsselbereichen des Vertrags zu überwinden. Ken Diaz, Vorsitzender der Flugbegleitergewerkschaft, spricht von mangelndem Respekt der Airlines als Arbeitgeber. Qelle: AFA-CWA / DMM