Fluggastrechteportal pfändet Konten von TAP Air Portugal

Das Verbraucherportal „Flightright“ ist im Rechtsstreit mit TAP Air Portugal um ausstehende Entschädigungszahlungen im Umfang von 750.000 Euro. Trotz eines entsprechenden Gerichtsurteils und mehrfacher Aufforderung soll der portugiesische Carrier keine Zahlungen geleistet haben, heißt es in einer Mitteilung vom 17. August 2020.

Wer endlich seine Flugreise, ob privat oder geschäftlich, antreten möchte bzw. wieder zurück nach Hause will, verlässt sich i.d.R. darauf, dass der gebuchte Flug pünktlich abhebt. Aus ganz verschiedenen Gründen kommt es jedoch immer wieder dazu, dass Flüge verspätet sind, annulliert werden oder der Anschlussflug verpasst wird. In solchen Fällen haben Passagiere laut EU-Verordnung 261/2004 aus dem Jahr 2005 weitreichende Rechte – eine Entschädigung bei Flugverspätung ist zumindest eine kleine Wiedergutmachung.

Wer bei einer Flugverspätung oder Flugausfall Entschädigung fordert, steht oft vor hohen Hürden, da Fluggesellschaften selten freiwillig zahlen. Häufig werden Schadensersatzforderungen mit dem Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ abgelehnt, auch wenn die Airline eigentlich verantwortlich ist. Hier kommen Fluggastrechteportale ins Spiel: Sie vertreten die Fluggastrechte ihrer Mandanten und fordern deren Recht auf Entschädigung ein, notfalls auch vor Gericht – ohne dass die Mandanten ein Kostenrisiko tragen. Sie müssen aber eine anteilige Provision an das Portal abführen.

In der Presseaussendung vom 17. August 2020 meldet das Portal flightright, dass es Konten, Sparverträge, Stahlkammerfächer und Depots der Fluggesellschaft  TAP Air Portugal durch einen Gerichtsvollzieher pfänden lässt. TAP kommt laut dem Portal ihren ihren Zahlungsausständen gegenüber Kunden nicht nach, so Flightright. Trotz Gerichtsurteil und mehrfacher Aufforderung hatte TAP Entschädigungsansprüche nicht  gezahlt. Bei dem Rechtsstreit geht es um ausstehende Entschädigungszahlungen für verspätete und annullierte Flüge in mehr als 900  Fällen  aus 2019. Der Gesamtentschädigungsanspruch beläuft sich dabei auf etwa 750.000 Euro. Inklusive Anwalts- und Gerichtskosten geht es um 1 Mio. Euro.

Bis die Airline  ihre  Schulden beglichen  hat, hat sie durch die Pfändung keinen Zugriff mehr auf ihre Konten und Depots in Deutschland. TAP ignoriert die Fluggastrechte, sagt Flightright.  Dass sich Airlines für Entschädigungs-und aktuell vorallem für Erstattungszahlungen gerne Zeit lassen, ist nichts Neues. TAP gehört mit ihrem Verhalten aber zu den besonders renitenten Fluggesellschaften. Denn trotz rechtskräftiger Urteile zahlt  die  Airline die Entschädigungen nicht und es scheint, als würde sie die Urteile schlicht nicht beachten. Dadurch  summieren sich die Schulden bei den eigenen Kunden.

„Für uns ist dieses Verhalten nicht nachvollziehbar und aus Verbraucherschutzsicht absolut inakzeptabel. Da TAP Urteile bereits seit langer Zeit ignoriert, haben wir uns entschieden, die juristischen Möglichkeiten vollends auszuschöpfen, damit die Passagiere endlich zu ihrem Geld kommen”,so Oskarde Felice, Rechtsexperte bei Flightright. „Hat einen Firma keinen Zugriff  mehr auf ihr Konto, begleicht sie Zahlungsrückstände in den allermeisten Fällen. Andernfalls kann sie die laufenden Kosten, z.B. für Kerosin oder Personal, nicht bezahlen. Hiervon gehen wir auch im Fall TAP  aus. Wir  sehen die Pfändung als sehr effektives Mittel zur Durchsetzung an, auch wenn es sich dabei um eine ultima ratio handelt”, so de Felice weiter.

Pfändung als äußerstes Mittel. Fluggesellschaften versuchen Passagieren immer wieder möglichst viele Steine in den Weg zu legen, um Entschädigungszahlungen nicht zu leisten. Dass sie aber Zahlungsansprüche in Höhe von beinahe 1 Mio. Euro einfach ignorieren, kommt seltener vor. Der Fall zeigt, dass die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen oft viel juristische Beharrlichkeit braucht. Dem einzelnen Passagier ist das oft nicht möglich. Quelle: Flightright / DMM