Flugtickets/Bordkarten gelten als Bahnfahrausweise

Fliegen auf Höhe Null, den Slogan gab es schon einmal. Und nun wiederholt er sich, der Corona-Krise „sei Dank“. Denn die Deutsche Bahn unterstützt die Bundesregierung bei der Rückholaktion von Reisenden aus dem Ausland nach Deutschland.

Bordkarten der Fluglinien dienen als Bahnfahrkarte zur Weiterfahrt zum eigentlichen Zielflughafen in der Heimat. DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Richard Lutz: „Wir helfen schnell und unbürokratisch. Zusammen mit der Bundesregierung und den Luftfahrt-Gesellschaften bieten wir Sicherheit für all jene, die jetzt im Ausland festsitzen und nach Hause kommen wollen.“

Daher bietet die Deutsche Bahn Fluggästen eine kostenlose Weiterreise zu ihren eigentlichen Zielflughäfen in Deutschland an. Die Flugtickets oder Bordkarten werden als Fahrkarte in den Zügen der Deutschen Bahn anerkannt. Diese Regelung gilt ab sofort zunächst bis Ende des Monats. Quelle: DB / DMM