Flugverbot: Schweizer Bundes-Angestellte müssen Zug fahren

In der Schweiz gilt für due Angestellten des Bundes künftig eine neue „Zug-statt-Flugzeug“-Regel. Sie ist Teil des neuen „Aktionsplan Flugreisen“ der Regierung. Die neue Vorschrift besagt, dass Bundesangestellte in Zukunft nicht mehr fliegen dürfen, wenn die Reise mit der Bahn von „Tür zu Tür“ gerechnet weniger als 6 Stunden dauert und damit keine zusätzlichen Übernachtungen verursacht werden.

In den Jahren 2017 und 2018 wurden seitens der Bundesreisezentrale über 41.000 Flugtickets ausgestellt und auf die neue 6-Stunden-Regelung hin überprüft. Danach greift die künftige Vorschrift bei folgenden Destinationen ab Zürich oder Genf: Köln, Düsseldorf, München, Luxemburg, Frankfurt/M., Wien und Paris. Unterm Strich würden diese Ziele zusammen nur  6 %  der Flüge ausmachen und unter die neue Regel fallen. Alle anderen Verbindungen liegen jenseits der sechs Stunden. Die Schweizer Bundesverwaltung schätzt das CO2-Einsparpotenzial der Sechs-Stunden-Regel auf 750 Tonnen. Das wären gerade mal 3 % des gesamten CO2-Ausstoßes von 21.000 Tonnen im Jahr.

Indes hat die Schweizer Bundesreisezentrale festgestellt, dass weniger die mit dem Flugzeug zurückgelegten Dienstreisen auf Kurz- und Mittelstrecken ein Umwelt- und Kostenproblem darstellen, als vielmehr die Flugreisen in Premiumklassen. Indem sie auf vier- bis neunstündigen Flügen in der Business Class statt Economy fliegen, verursachen Bundesangestellte jährlich 4.000 Tonnen an zusätzlichen CO2-Emissionen. Das sind 19 % aller CO2-Emissionen im Zusammenhang mit Flugreisen. Business-Passagiere verursachen auf Langstrecken pro Kopf fast dreimal so hohe Emissionen wie Fluggäste in der Economy: Sie nehmen im Flugzeug mehr Raum ein und führen mehr Gepäck mit, ihre CO2-Bilanz ist auch darum denkbar schlecht, weil die höhere Sitzklasse meist weniger gut ausgelastet ist als die Economy-Klasse.

Mehr Gelsd für die Schweizer Bahnen. Dienstreisende profitieren in der Schweiz bei Bahnreisen künftig auch von noch mehr Sicherheit, noch weniger Verspätungen und noch mehr Komfort. Verkehrs- und Umweltministerin Simonetta Sommaruga, im 2020 auch neue Bundespräsidentin, will in den nächsten Jahren über 1,3 Mrd. Schweizer Franken zusätzlich in den Unterhalt der Bahnen stecken. Die Passagiere würden profitieren, wenn Gleise, Tunnel, Brücken, Perrons und Fahrleitungen gut instand gehalten würden, sagt sie. Das schaffe Sicherheit und sei Voraussetzung dafür, dass das Bahnnetz stabil bleibe und funktioniere. „Wir sehen in anderen Ländern, was passiert, wenn sich der Staat zurückzieht und der Unterhalt vernachlässigt wird. Das Tempo muss reduziert werden, Züge fallen aus, die Bahnkunden fühlen sich vernachlässigt.“ Das Geld für den zusätzlichen Unterhalt ist laut Sommaruga dank des Bahninfrastrukturfonds grundsätzlich vorhanden. Mehr Unterhalt werde vorübergehend zu mehr Baustellen auf dem Bahnnetz führen. Unterhaltsarbeiten könnten aber zum Teil nachts ausgeführt werden, wenn weniger Züge unterwegs seien.

Arbeiten im Zug wird als Arbeitszeit anerkannt. Ab dem neuen Jahr dürfen die 38.000 Bundesbeamten neuerdings auch im Zug arbeiten. Vielleicht haben sie das ja bisher schon getan, nun wird ihnen die im Zug verrichtete Arbeit aber auch angerechnet. Damit kommt der Bund einer Forderung der Gewerkschaft des Bundespersonals entgegen. Laut Schweizer Bundesamt für Statistik dauert ein Arbeitsweg von Bürgern der Schweiz durchschnittlich 31 Minuten – also 62 Minuten pro Tag und Person. Geht man davon aus, dass Bundesangestellte gleich lange Arbeitswege in Kauf nehmen wie der Durchschnittspendler, verbringen möglicherweise Tausende Beamte künftig nur noch gut sieben statt acht Arbeitsstunden im Büro und arbeiten die restliche Zeit im Zugabteil ab. Quelle: Sonntagszeitung / DMM