Flugzeugsitz verletzte Passagierin schwer

Eine Amerikanerin aus Framingham (Massachusetts), erlitt schwere Hirn- und Rückenmarksverletzungen, die eine Operation notwendig machten, nachdem sich die Rückenlehne ihres Vordermanns, der auf einem offensichtlich defekten Platz saß, während KLM-Flug 616 Amsterdam - Boston Logan urplötzlich gelöst und sie am Kopf getroffen hatte. Die Frau verklagt KLM nun wegen grober Fahrlässigkeit, da die Flugbegleiter den Abflug mit einer Passagierin auf dem defekten Sitz zugelassen hatten.

Laut Klage bot eine KLM-Flugbegleiterin Julie N. einen provisorischen Eisbeutel für ihre Gehirnerschütterung an, erkundigte sich aber nicht nach ihrem Wohlbefinden. Das Bild von KLM hat nichts mit dem beschriebenen Vorfall zu tun. Foto: KLM

Julie N. reiste am 27. Dezember 2023 mit ihrem Ehemann an Bord des KLM-Flugs KL-616 von Amsterdam Schiphol nach Boston Logan. Es sollte ein routinemäßiger siebenstündiger Flug in die USA sein. Das Paar nahm in der Economy Class auf den Plätzen 19J und 19K Platz. Kurz darauf bestieg ein weiteres Paar das Flugzeug und machte es sich auf den Plätzen 18J und 18K, direkt vor den Ehepaar N. bequem.

Als sich der Mann auf Platz 18K setzte, entriegelte sich die Rückenlehne sofort und flog mit Wucht in Julies Sitzbereich. Der Mann hatte die Rückenlehne nicht zurückgelehnt und vermutete, dass sie defekt war. Deshalb suchte er eine Flugbegleiterin auf, um ihr das Problem zu melden. 

Nachdem das Ehepaar N. endlich eine Flugbegleiterin gefunden hatten, die ihnen helfen wollte, berichteten sie, dass diese den Sitz begutachtete und versicherte, er sei „in Ordnung“. Außerdem, erklärte die Stewardess, sei der Flug bis auf einige freie Plätze in der Business Class ausgebucht, und man würde kein Upgrade für einen defekten Sitz anbieten. 

Der Flug verlief einige Stunden reibungslos, doch irgendwann stand Julie auf, um die Bordtoilette aufzusuchen. Als sie zurückkam, setzte sie sich wieder hin und bückte sich, um ihre Schnürsenkel zu richten. In diesem Moment entriegelte sich die Rückenlehne vor ihr plötzlich ohne Vorwarnung und klappte nach hinten. Julie wurde mit solcher Wucht von der Rückenlehne am Kopf getroffen, dass ihr schwarz vor Augen wurde und sie starke Kopfschmerzen verspürte. Später erfuhr sie, dass der Aufprall u.a. eine Gehirnerschütterung und eine Rückenmarkskompression verursacht hatte.

Verletzungen erforderten Operation. Nachdem Julie am Kopf getroffen worden war, hielt ihr Gatte daraufhin dieselbe Flugbegleiterin an, die den Sitz zu Beginn des Fluges untersucht hatte, und fragte, ob ein Erste-Hilfe-Set und ein Kühlpack an Bord seien. Die Flugbegleiterin verneinte dies, bastelte aber provisorisch einen Kühlbeutel aus Eis vom Servierwagen, an dem sie gerade arbeitete.  Im weiteren Verlauf des Fluges verschlimmerten sich Julies Zustand. Nach einer ärztlichen Untersuchung wurde bei Julie ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Sie hatte sich bei dem Unfall auch das Rückenmark verletzt und es hatten sich Bandscheibenvorfälle im Halswirbelbereich C6/C7 entwickelt. Die Verletzungen waren so schwerwiegend, dass eine Halswirbelsäulenoperation namens ACDF (anteriore zervikale Diskektomie und Fusion) notwendig war. Julie sagt, dass sie infolge der Ereignisse an Bord von Flug KL-616 dauerhaft behindert sei.

Klage gegen KLM. Die Familie N. hat KLM vor einem Bezirksgericht in Massachusetts verklagt und wirft der niederländischen Fluggesellschaft grobe Fahrlässigkeit vor. Die Klage stützt sich zudem auf Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens, der Fluggesellschaften für Verletzungen von Passagieren während eines internationalen Fluges haftbar macht. Das Montrealer Übereinkommen legt die Entschädigungsgrenzen in Sonderziehungsrechten (SZR) fest, die einen Währungskorb repräsentieren und deren Wert daher wie bei einer realen Währung schwanken kann. Im vergangenen Jahr wurde die Entschädigungsgrenze für Tod oder Körperverletzung gemäß Artikel 17 von 128.821 SZR auf 151.880 SZR erhöht, was nach dem heutigen Wechselkurs etwa 218.000 US-Dollar entspricht. Ein verletzter Passagier kann jedoch auch höhere Entschädigungen geltend machen, wenn: 

  • seine Verletzungen den festgelegten Sonderziehungsrecht-Grenzwert (SZR) überschreiten und
  • die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Verletzung nicht auf Fahrlässigkeit des Beförderers zurückzuführen ist, sondern ausschließlich auf die Fahrlässigkeit oder eine rechtswidrige Handlung einer anderen Person. Im vorliegenden Fall argumentieren die Ns, dass Julies Verletzungen den Standard-SZR-Grenzwert überschreiten und KLM haftbar ist.

Ähnliche Vorfälle. Man könnte meinen, es sei unwahrscheinlich, sich auf einem Linienflug eine Rückenmarksverletzung zuzuziehen, doch in den letzten Jahren gab es mehrere Beispiele für solche Verletzungen:

  • Im vergangenen August 2025 verklagte ein Passagier von American Airlines die Fluggesellschaft. Er behauptete, nach einer harten Landung, die die Piloten hätten vermeiden können, dauerhafte und schwerwiegende Rückenmarksverletzungen erlitten zu haben. 
  • Im September 2025 gab ein Delta-Passagier an, sich auf einem Flug von Detroit nach Phoenix im Jahr 2022 nicht operable Rückenmarksverletzungen zugezogen zu haben, nachdem eine Flugbegleiterin einen Getränkewagen gegen sein Bein gestoßen hatte. Quelle: DMM