Galgenfrist für europäische Autobauer in Sachen CO2-Ziele

Das Europäische Parlament in Straßburg hat am Donnerstag, 08. Mai 2025, in einer Abstimmung Änderungen an den EU-Standards für Kohlendioxidemissionen unterstützt, die die Situation der Autohersteller verbessern sollen. Dies ist eine Reaktion auf den Wettbewerbsdruck in diesem Sektor von China und den USA.

 

 

 

Im April schlug die Europäische Kommission vor, den Herstellern von Pkw und Lieferwagen drei Jahre statt eines Jahres Zeit zu geben, um sich an die EU-Ziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen anzupassen. Auf diese Weise würden die Hersteller im Jahr 2025 Strafen für die Nichterfüllung der Ziele vermeiden. Nach Schätzungen deutscher Automobilkonzerne hätten die Strafen insgesamt bis zu 15 Mrd. Euro erreichen können.

Das Problem: Insbesondere auch die deutschen Hersteller haben sich wider besseren Wissens bis heute viel zu stark auf den Verbrennermotor konzentriert. Aus dem Auge verloren haben sie dabei, dass China inzwischen die E-Mobilität im automobilen Sektor aber auch bei Rollern (die gibt es gar nicht erst mit Verbrennermotor) massiv vorangetrieben und gleichzeitig den Verbrenner so verteuert hat, dass die Hersteller vom Schlage Audi, BMW, Mercedes, Porsche und VW mit ihren Verbrennnerautos buchstäblich Schiffbruch erlitten haben. Reine Verbrennerautos sind in China unverkäuflich geworden. Zudem bauen die Chinesen inzwischen supermoderne und hoch intelligente Elektroautos, denen die deutsche Konkurrenz nicht das Wasser reichen kann.  

Die EU senkt stetig die Emissionsgrenzen für den Automobilsektor. Derzeit müssen mindestens ein Fünftel des Verkaufs der meisten Automobilunternehmen aus Elektrofahrzeugen bestehen. Andernfalls müssen die Hersteller Strafen zahlen. Dank der vorgeschlagenen Änderung hätten die Autobauer vom Schlage VW & Co. Zeit bis 2027, um sich an die Emissionsgrenzen anzupassen.
Die Vorschläge der Kommission sind eine Antwort auf den zunehmenden Druck von chinesischen und amerikanischen Herstellern von Elektrofahrzeugen. Ihr Inkrafttreten erfordert die Zustimmung der Regierungen der EU-Staaten im Rahmen des Rates der EU sowie des Europäischen Parlaments.

Am Donnerstag unterstützte das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission mit 458 Stimmen dafür, 101 dagegen und 14 Enthaltungen. Quelle: EU-Parlament / DMM