In einem Statement der GDL heißt es: „DB AG und evg wollen unseren Mitgliedern suggerieren, dass man in den arbeitgeberseitig gewillkürten evg-Mehrheitsbetrieben, oder wo es noch keinen GDL-Tarifvertrag gibt, nicht zu streiken bräuchte. Teilweise wird sogar behauptet, man dürfe als GDL-Mitglied in einem „blauen Betrieb“ gar nicht streiken. Das ist schlichtweg falsch und einfach nur gelogen! Klare Antwort: Das Streikrecht für GDL-Mitglieder gilt in allen Betrieben!“
DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Jetzt zeigt die Spitze der Lokführergewerkschaft ihr wahres Gesicht, sie war nie an Lösungen interessiert. Der Streikbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Unding. Wir haben gerade erst vier weitere Verhandlungstermine mit der Lokführergewerkschaft vereinbart, wir haben bereits in der Auftaktrunde ein 11-Prozent-Angebot auf den Tisch gelegt. Sollte die Lokführergewerkschaft tatsächlich vor den unmittelbar bevorstehenden Verhandlungen streiken, würde sie Millionen Menschen in Haftung nehmen und die Sozialpartnerschaft mit Füßen treten.“
Ende letzter Woche wurden gemeinsam von DB und der Lokführergewerkschaft diese Verhandlungstermine im Wochenrhythmus vereinbart: 16./17. November (Berlin), 23./24. November (Berlin), 5./6. Dezember (Potsdam), 14./15. Dezember (Berlin). Quelle: GDL / DB / DMM