Gefälschte Impfpassangaben erkennen

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel im hessischen Langen, überlässt der Bundespolizei im Rahmen der Amtshilfe die gültigen Chargenbezeichnungen der national und in der EU freigegebenen Impfstoffchargen der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe. So können die Beamten gefälschte Impfpässe leichter erkennen.

Der Bundespolizei steht im Kontext der Pandemiebekämpfung erstmals eine Anwendung zur Überprüfung von Impfchargenbezeichnungen zur Verfügung. Alle in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums freigegebenen und dorthin ausgelieferten Chargenbezeichnungen sind darüber überprüfbar. Die Informationsbasis wird fortlaufend aktualisiert.

Die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei können mit der neuen Anwendung erkennen, ob ein bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle vorgelegter Impfpass auf eine COVID-19-Impfung mit einer freigegebenen und ausgelieferten Charge verweist oder ob eine mutmaßlich gefälschte Chargenbezeichnung vorliegt. Neben dieser Plausibilitätsprüfung der jeweiligen Bezeichnung wird bei für Deutschland freigegebenen Chargen auch das Zulassungs- und Verfallsdatum angezeigt. Das Abfrageergebnis dient als zusätzlicher Indikator für mögliche Manipulationen.

Im Rahmen des Abgleichs der Chargenbezeichnungen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Aktuell nimmt die Bundespolizei in der Grenzkontrolle an der Schengen- verstärkt Plausibilitätsprüfung vor. Und an den Binnengrenzen Deutschlands zu Österreich, Schweiz, Frankreich etc. wird es zudem zu stichprobenartigen Kontrollen kommen.

Hintergrund des neuartigen Systems ist eine gemeinsame Initiative der Bundespolizei und des Paul-Ehrlich-Instituts. Quelle: Bundespolizei / DMM