Gegen Airlines wird geklagt auf Teufel komm' raus

Mehr als 50.000 Klagen wegen verspäteter oder ausgefallener Flüge haben die Amtsgerichte, die für die 15 größten deutschen Flughäfen zuständig sind, von Januar bis Ende August 2019 registriert, so der Deutsche Richterbund (DRB).

Demnach rechnen die von dem Verband befragten Gerichte für das Gesamtjahr 2019 mit mehr als 90.000 Verfahren. Das entspräche einer Verdopplung nach 44.500 Verfahren im vergangenen Jahr.

Am stärksten ist das Amtsgericht Düsseldorf von der Klageflut betroffen: Für 2019 geht man allein dort von mehr als 20.000 Verfahren aus. Frankfurt folgt mit rund 15.000 erwarteten Klagen, Köln mit mehr als 10.000. Das für den Flughafen Berlin-Tegel zuständige Amtsgericht Wedding wird den Berechnungen zufolge auf etwa 9.000 neue Klagen von Fluggästen kommen, das für den Airport München zuständige Amtsgericht Erding kalkuliert mit fast 7.000 Fällen. Dahinter kommen Hannover (6.600), Königs Wusterhausen (Flughafen Berlin-Schönefeld, 6.200), Nürtingen (Flughafen Stuttgart, 4.500), Hamburg (4.000), Geldern (Flughafen Weeze, 2.600), Nürnberg (2.000), Bremen (1.450), Dortmund (1.150), Memmingen (1.050) und Eilenburg für den Flughafen Leipzig/Halle mit 500 erwarteten Verfahren.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, sagte der „Rheinischen Post“: „Die Amtsgerichte beklagen extreme Belastungen, die insbesondere die Geschäftsstellen treffen.“ Zwar handele es sich bei Fluggastfällen häufig um Bagatellverfahren, die sich unstreitig erledigen ließen. „Teilweise werden die Streitigkeiten aber mit zunehmender Härte geführt“, so Rebehn. „Die Masse der Fälle führt dazu, dass andere Aufgaben in den Gerichten liegen bleiben.“ Der Richterbund sieht das Geschäft von Inkassounternehmen und anderen Dienstleistern, die den Rechtsstreit mit der Airline gegen Provision für Fluggäste übernehmen, als einen wesentlichen Treiber der vielen Klagen. Die Verfahrenswelle dürfte noch wachsen, weil Rechtsdienstleister über Portale im Internet massiv um neue Mandate betroffener Flugkunden werben. Quelle: DRB / Rheinische Post / DMM