Gelackmeierte sind auch Firmenkunden und Businesstraveller

Der Umsatzausfall bei den deutschen Reiseveranstaltern und Reisebüros summiert sich nach Hochrechnungen des DRV alleine von Mitte März 2020 bis Ende April 2020 auf mehr als 4,8 Mrd. Euro – und der Finanzbedarf wird weiter steigen, wenn die Krise weiter andauert und geschäftliche wie private Reisen weiter storniert werden. In diesem Zusammenhang wurde eine Gutscheinlösung ins Spiel gebracht (DMM berichtete), bei der die Buchenden ihr Geld zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückbezahlt bekommen sollen.

„Ein Schutzschirm für die Reisewirtschaft ist jetzt dringend notwendig. Die Politik ist gefordert, diese Umsatzausfälle mit einer Beihilfe auszugleichen“, fordert der Präsident des Deutschen Reiseverbandes, Norbert Fiebig. Alternativ könnten die Kunden einstweilen auf die Barauszahlung der bereits entrichteten Reisepreise verzichten und stattdessen eine Reisegutschrift des Veranstalters erhalten – inklusive Staatsgarantie. Diese kann dann zu einem späteren Zeitpunkt – wenn sich die Situation wieder normalisiert hat – in dem jeweiligen Reisebüro eingelöst werden.

Offiziell sind Veranstalter per Gesetz verpflichtet, das von den Kunden bereits an sie gezahlte Geld an die Kunden zurückzuzahlen, und das sofort. Verbände wie Reiseveranstalter bzw. Reisebüros verweisen aber darauf, dass die Rückzahlung von bereits bei den Leistungsträgern eingegangen Zahlungen dazu führen wird, dass diese dann ihr Personal nicht mehr bezahlen können. Bei dem Ausmaß der ausfallenden Reisen sei "kein einziges Unternehmen, egal ob kleinst, klein, mittelständig oder groß, auch selbst mit einer guten Liquidität ausgestattet, in der Lage, die Rückzahlungen zu leisten, ohne umgehend insolvent zu werden"

Die Gutscheinlösung wird aber nach Meinung vieler in den Social-Media als kontraproduktiv angesehen. Denn die Reisebüros müssen ihre Kunden direkt darauf ansprechen, dass deren Geld vorerst futsch sei und sie sich gefälligst solidarisch erklären sollen im Wissen, dass absolut unklar ist, wann und ob es jemals wieder einen Normalzustand geben wird. Zumal Virologen und Mediziner davor warnen, dass die Corona-Krise Monate, wenn nicht Jahre anhalten wird.

Auch auf Firmenkunden kommt Ungemach zu, sofern sie für ihre Geschäftsreisenden Übernachtungen für den März 2020 und Folgemonate bereits gebucht haben und nun stornieren wollen. Denn laut Hotelverband Deutschland (IHA) dürfen Hotels bei geschäftlichen Buchungen auf der Zahlung der vereinbarten Übernachtungskosten, abzüglich der ersparten Aufwendungen, bestehen; in diesem Fall soll es laut Rechtsauffassung des IHA kein Recht auf kostenfreie Stornierung geben. Quellen: DRV / IHA / DMM