Mutmaßlich in Kenntnis, dass der Gerichtsvollzieher in Wien wartet, beauftragte Adria Airways für Flug JP136 ein deutsches Wetlease-Unternehmen als Subunternehmen, das mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegen die slowenische Airline nichts zu tun hatte. In Ljubljana durften die Passagiere zunächst einsteigen, mussten dann aber die Maschine wieder verlassen und erfuhren einige Stunden später (!), dass ihr Flug nach Wien gestrichen wurde. Der Subunternehmen führte den Flug kurzerhand nicht durch, nachdem es von der angekündigten Pfändung erfahren hatte. Dem ACMI-Partner wäre indes auch nichts passiert, denn der Wetlease-Auftragnehmer steht in keinem Zusammenhang mit der Angelegenheit und wäre auch nicht pfändbar gewesen. Das für den Flug vorgesehene Flugzeug ist nachweislich im Eigentum der deutschen Airline und nicht von Adria Airways.
Dennoch muss Adria Airways nun jederzeit in Wien mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers rechnen, der das Flugzeug, sofern es sich um eine Adria Airways-Maschine handelt, am Boden festhalten darf, bis das Luftfahrtunternehmen seie Schulden beglichen hat. Logischerweise musste auch der Rückflug JP137 von Wien nach Ljubljana gestrichen werden, wobei die Fluggäste erst rund fünf Minuten vor planmäßigem Abflug (21.10 Uhr) informiert wurden. Quelle: austrianaviation.net / DMM