Geschäftsreisen ab Berlin würden abgewürgt

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Bewegungsfreiheit für Berliner auf 15 km ab der Stadtgrenze eingeschränkt, wenn die 7-Tage-Inzidenz auf einen Wert über 200 steigt. Das würde auch ein Flugverbot ab dem neuen BER bedeuten und auch ein Verbot von Bahn- und Autofahrten über 15 km hinaus. Derzeit liegt die Marke nur sehr knapp darunter (199,9).

Die Berliner Landesregierung hat am Dienstag, 12. Januar 2021, beschlossen, dass bei höheren Corona-Infektionszahlen die Bewegungsfreiheit der Bürger weiter eingeschränkt wird. Laut Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) wird ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 ein Radius von 15 km um die Stadtgrenzen gezogen. Diesen Bereich dürften die Einwohner der Hauptstadt dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen, etwa für die Fahrt zur Arbeit oder zum Arzt. Die Regelung soll am Samstag, 16. Januar 2021, in Kraft treten, zunächst muss die Infektionsschutzverordnung entsprechend geändert werden.

Damit würden dann auch Flugreisen nicht mehr möglich sein. "Ich kann mir auf jeden Fall keine Flugreise vorstellen, bei der man 4 km aus der Stadt raus fährt zum Flughafen Willy Brandt und dann von dort elf Kilometer weit irgendwo hin fliegt", so der Finanzsenator.

Auch längere Bahnreisen oder Autotouren wären mit der 15 km-Regel nicht mehr möglich. Bis nach Potsdam, Bernau oder Falkensee dürften Berliner noch fahren, aber nicht nach Rheinsberg, ins Oderbruch oder in den Spreewald. Das bedeutet de facto ein Aus für alle Geschäftsreisen von Berlin in den Rest der Welt. Aktuell gilt die Radius-Regel nicht, da die Inzidenz in Berlin, also die Zahl der registrierten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche, nach den neuesten Angaben vom Dienstag bei 199,9 liegt. Tritt die 15-Kilometer-Regelung in Kraft, wird sie erst wieder aufgehoben, wenn die Inzidenz in Berlin sieben Tage in Folge unter 200 fällt, wie Kollatz weiter sagte. Quelle: RBB / DMM