Geschäftsreisen nach Paris - Besser nicht

Die Bundesregierung hat wegen der Ansteckungsgefahren eine Reisewarnung für den Großraum Paris sowie weite Teile der französischen Mittelmeerküste ausgesprochen. Paris zählt zu jenen Destination der Geschäftsreisebranche, die in Vor-Corona-Zeiten von Business Travellern ganz besonders häufig ausgesucht worden sind. In der französischen Hauptstadt finden u.a. bedeutende Messe und Kongresse statt.

Paris ist für Gechäftsreisende wegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts ein No go. Foto: wikimedia

Die Ausbreitung von Covid-19 führt auch in Frankreich zu  neuerlichen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Île-de-France (mit der Hauptstadt Paris) und Provence-Alpes-Côte-d’Azur wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt, so das Auswärtige Amt auf seiner Website. Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch Guyana wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Und von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.

Frankreich verzeichnet wieder steigende COVID-19 Infektionszahlen. Besonders betroffen sind die Regionen Île-de-France, dort insbesondere das Départements Paris 75, und Provence-Alpes-Côte d’Azur (PACA), dort insbesondere die Départements Bouches-du-Rhône 13 und Alpes-Maritimes 06 an der Mittelmeerküste. In diesen Regionen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert ein verpflichtender noch kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.

Am 14. August 2020 wurden Paris und Bouches-du-Rhône bereits von der französischen Regierung als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können. Auch in den Départements Herault in der Region Languedoc-Roussillon und Sarthe in der Region Pays-de-la-Loire ist die Zahl der Neuinfizierten erheblich angestiegen.

Das Staatsgebiet ist von den französischen Behörden entsprechend dem Infektionsgeschehen in Warnstufen eingeteilt. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.

Zwar ist die Einreisenach Frankreich  aus Deutschland uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen mindestens bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal  zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen  angeordnet werden. Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind geschlossen. Landesweit dürfen keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden, also auch keine Messen. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.

Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Geldbußen sind erheblich höher als in Deutschland. Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Hier sind die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zu beachten. Quelle: Auswärtiges Amt / DMM