Geschäftsreisen nach Tschechien möglich, aber das AA warnt

Das Innenministerium der Tschechischen Republik hat im Zuge der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-Pandemie die Bewegungsfreiheit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eingeschränkt. Und das Auswärtige Amt warnt die Bundesbürger vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Nachbarland wegen der drotigen immens hohen Infektionszahlen und wieder eingeführter Einreisebeschränkungen.

Tschechien (im Bild Prag) hat die Corona-Regeln massiv verschärft. Foto: Jaromir Kavan

Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Alle tschechischen Regionen werden nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung  der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden. Die seit 5. Oktober 2020 geltenden Notstandsregelungen ergänzen die Maßnahmen im Ampelsystem.

Seit 22. Oktober bis 3. November 2020 ist die Einreise aus Deutschland und allen anderen Ländern für touristische Aufenthalte nicht mehr gestattet. Personen, die sich bereits in Tschechien aufhalten, können jedoch ihren Aufenthalt beenden. Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß dem Mitte Juni eingeführten Ampel-System weiterhin möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben.

Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen die Einreise dem regional zuständigen Hygieneinstitut vorab mitteilen werden. Das Formular ist bei Einreise und ggf. Kontrollen während des Aufenthalts vorzuzeigen.

Innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ist ein COVID-19-PCR-Test durchzuführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorzulegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Grenzkontrollen werden bis auf Weiteres nicht durchgeführt. Quelle: AA / Regierung Tschechien / DMM