Ein Richter in Tokyo fällte am Sonntag, 23. Dezember 2018, die Entscheidung, dass die Untersuchungshaft im Fall Ghosn um zehn Tage verlängert wird. Begründung: Ein weiterer (dritter) Haftbefehl. Der wiederum begründet sich auf den Verdacht der japanischen Staatsanwaltschaft, dass der Autokonzernchef persönliche Schulden in Höhe von umgerechnet ca. 15 Mio. Euro Mio. auf seinen Arbeitgeber Nissan übertragen hat. Wie auch bei den bisherigen Anschuldigungen, wonach er u.a. im Zusammenhang mit Börsenauflagen fingierte Einkommensangaben gemacht haben soll, streitet Ghosn auch den neuen Vorwurf ab.
Während der Verwaltungsrat von Nissan den inhaftierten Manager abgesetzt hat, hält Renault noch an ihm fest. Allein bei Nissan griff Ghosn ein Jahresgehalt von gut 8 Mio. Euro ab, bei Renault kamen weitere 7,4 Mio. hinzu. Quelle: Jiji Pess / DMM