Green Line für Business Tripps nach Singapur aktuell sinnlos

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Singapur haben sich auf die Einrichtung einer gegenseitigen „Green Lane“ geeinigt. Essenzielle Geschäftsreisen sowie Besuche zu offiziellen Zwecken wären per Direktflügen zwischen den beiden Staaten in vielleicht absehbarer Zukunft wieder möglich. Aber das Auswärtige Amt warnt aktuell vor Reisen nach Singapur und die dortige Regierung hat ein Verbot der Einreise für nahezu alle Ausländer erlassen.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten, so das Auswärtige Amt am Montag, 26. Oktober 2020. Ohnehin untersagt die singapurische Regierung weiterhin allen Besuchsreisenden die Einreise nach Singapur. Das gilt auch für alle Business Traveller.

Inhaber von Daueraufenthaltstiteln (Permanent Residents) dürfen einreisen. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels.
Alle Geschäftsreisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Nach der Einreise müssen Business Traveller eine 14-tägige Quarantäne (Stay Home notice, SHN) einhalten, gegen deren Ende ein verpflichtender COVID-19-Test auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird. Die Quarantäne ist in speziellen kostenpflichtigen SHN-Einrichtungen („dedicated facilities“) zu verbringen, die Kosten sind vom Reisenden zu tragen. Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss ein „Safe-Entry“-QR-Code zur Registrierung genutzt werden. Und es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Wann die „Green Lane“ tatsächlich umgesetzt werden kann, steht angesichts der weltweit steigenden Corona-Infektionen in den Sternen. Nähere Details zur Vereinbarung, zum genauen Verfahren und Ablauf, den Gesundheitsauflagen sowie dem Bewerbungsprozess, sind noch nicht bekannt und sollen in Kürze veröffentlicht werden. Quelle: AA / Bundesregierung / DMM