Handy nicht während der Fahrt zum Laden anschließen

Ein Lkw-Fahrer, der während der Fahrt ein Handy zum Laden angeschlossen hat, ist vom Oberlandesgericht Oldenburg zur Zahlung eines Bußgeldes i.H.v. 60 Euro verurteilt worden.

Der Mann befuhr die A 28 in Oldenburg. Er hielt ein Handy in der Hand, um es zum Laden anzuschließen. Dabei wurde er von der Polizei beobachtet. Das AG Oldenburg hatte den Mann wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60 Euro verurteilt. Dagegen stellte dieser beim OLG Oldenburg einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons für denjenigen, der ein Fahrzeug führt, verboten, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss, § 23 Abs. 1a StVO.

Das Anschließen eines Handys zum Laden stelle eine Nutzung in diesem Sinne dar. Durch § 23 Abs. 1a StVO solle gewährleistet werden, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe. Die Nutzung schließe daher sämtliche Bedienfunktionen (z.B. Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Quelle: OLG Oldenburg Az.: 2 Ss (OWi) 290/15 / DMM