Harter Lockdown ab 16. Dezember 2020

Am 01. September 2020 hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verkündet, die Politik habe ihre Lehren aus dem ersten Lockdown zu Beginn der Pandemie gezogen. Welch ein fataler Irrtum: Corona ist deutschlandweit außer Kontrolle geraten. Die Einschätzung der meisten Länderminister, dass der Teil-Lockdown ausreicht, hat sich nicht bewahrheitet. Deshalb haben sich alle Länderchefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag, 13.12.2020 auf einen Beschluss zum deutschlandweiten Herunterfahren vieler Aktivitäten ab Mittwoch, 16.12.2020 bis zunächst 10. Januar 2021 geeinigt. Wie lange der Shutdown gilt, bleibt tatsächlich aber offen. U.a. sollen Reisen unterbleiben.

Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich deutschlandweit verheerenden ausbreitenden Corona-Pandemie mit vielen Toten ab Mittwoch (16. Dezember 2020) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen.

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown hat nach den Worten von Bundeskanzlerin Merkel nicht gereicht. Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können, dann habe es eine Seitwärtsbewegung und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte: "Corona ist eine Katastrophe, die unser Leben mehr betrifft als jede Krise, die wir in den letzten 50 Jahren zuvor hatten." Und weiter: „Wenn wir nicht aufpassen, wird Deutschland schnell das Sorgenkind in ganz Europa. Deswegen mussten und müssen wir handeln.“ Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller appelliert eindringlich an die Bürger, Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Dies betreffe auch Lebensbereiche, in denen es bislang keine besonderen Auffälligkeiten  beim Infektionsgeschehen gegeben habe – etwa die Schulen oder den Handwerkerbereich.

Folgendes gilt:

  1. Für die Tage vom 24. bis 26. Dezember darf es Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis" geben. Zum engsten Familienkreis zählen Ehegatten, sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Merkel appellierte in der Pressekonferenz am Sonntag, die in der ARD ausgestahlt wurde, in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
  2. Bis zunächst 10. Januar 2021 sollen nur der Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Großhandel und Weihnachtsbaumverkäufe geöffnet bleiben dürfen. Hingegen müssen Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dicht machen, weil in diesem Bereichen eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber weiter möglich.
  3. Neu ist ein bundesweites Verbot für Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. Auch der Ausschank von Glühwein ist jetzt verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  4. Die Gastronomie soll geschlossen bleiben, einzig Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sollen weiter möglich bleiben.
  5. Über den gesamten Zeitraum wird gefordert, von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, müsse sich in eine Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.
  6. In Bayern gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 05 Uhr, auch an Silvester.
  7. Ferner gilt ein absolutes Böllerverbot an Silvester sowie ab sofort ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik (Raketen und Böller). An Silvester gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot.

Der Beschluss im Wortlauf (Quellre: Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf?download=1) Quelle: Bundespressekonferenz / DMM.