Heißes Thema Abfindung

Natürlich sind auch in der Geschäftsreisebranche Jobwechsel nichts Ungewöhnliches. Oft genug geht es dabei um das Thema Abfindung. Für eine hohe Abfindung braucht man einen guten Anwalt.

Von großer Bedeutung ist dabei auch die Einstellung des Arbeitnehmers, sein Mindset. Hält er sich nämlich an bestimmte Regeln und Leitlinien, kann er viel dazu beitragen, dass der Anwalt aus den Abfindungsverhandlungen das Optimum herausholt. Dagegen schmälern Fehler und Unachtsamkeiten die Abfindungschancen mitunter deutlich.

Was aber muss der Arbeitnehmer dafür beachten? Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck nennt sieben Kriterien:

1. Sich nicht aufopfern, wenn man eigentlich weg will. Viele Arbeitnehmer neigen dazu, sich bis zum Umfallen für den Arbeitgeber einzusetzen, immer Höchstleistungen bringen zu wollen. Abgesehen davon, dass man damit die eigene Gesundheit aufs Spiel setzt, schadet das auch der eigenen Verhandlungsposition, wenn es vor Gericht oder außergerichtlich um die Abfindung geht.
Denn: Warum sollte der Arbeitgeber eine hohe Abfindung ausgerechnet an einen Arbeitnehmer auszahlen, den er durchaus gern wiederhaben würde, oder von dem er weiß, dass er sich weiter voll einsetzen würde?
Für eine hohe Abfindung ist es da besser, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer möglichst los werden will. Deshalb: Statt sich aufzuopfern, rate ich dazu, dass Arbeitnehmer parallel zu Abfindungsverhandlungen eher eine durchschnittliche Arbeitsleistung abliefern – zu der sie im Übrigen vertraglich regelmäßig auch nur verpflichtet sind.

2. Geduld haben. Wer die Abfindungsverhandlungen geduldig durchhält, verbessert damit ebenfalls seine Verhandlungsposition. Der Arbeitgeber muss dann davon ausgehen, dass man auch nach gescheiterten Verhandlungen wieder in den Betrieb zurückkehren beziehungsweise ohne Probleme weiter arbeiten könnte. Erfährt der Arbeitgeber aber, dass der Arbeitnehmer einen neuen Job hat oder aus anderen Gründen schnell weg möchte, wird er eher weniger geneigt sein, ihm eine hohe Abfindung zu zahlen. Egal, wie eilig es der Arbeitnehmer hat, für ihn heißt es jetzt: Cool bleiben.

3. Sich unangreifbar machen. Arbeitnehmer, die um eine Abfindung pokern, stehen unter besonderer Beobachtung durch den Chef. Arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen sollten sie deshalb möglichst vermeiden.
Achten sollte man dagegen besonders auf: korrekte Arbeitszeiterfassung, fehlerlose Fahrtkostenabrechnungen, das Eigentum des Arbeitgebers nicht zu schädigen, möglichst keine Fehler zu begehen, kurz: dem Arbeitgeber keine Kündigungsgründe zu liefern.

4. Krank besser zuhause bleiben. Wer sich krank fühlt, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen und sich krank schreiben lassen, falls der Arzt eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit feststellt.
Wer krank zur Arbeit geht, schadet nicht nur seiner eigenen Gesundheit und meist auch der seiner Kollegen. Im geschwächten Zustand begeht man öfter Fehler, die der Arbeitgeber regelmäßig gegen einen verwenden wird.

5. Sich für sich selbst und nicht für den Arbeitgeber verantwortlich fühlen. Arbeitnehmer sollten ihr eigenes Wohl im Blick haben, und sich nicht für den Arbeitgeber verantwortlich fühlen – das ist allein Sache des Arbeitgebers! Als Arbeitnehmer schuldet man laut Gesetz eine Arbeitsleistung „mittlerer Art und Güte“, also: Durchschnitt. Wer die abliefert, und auch sonst keine Fehler oder Pflichtverletzungen begeht, macht es dem Arbeitgeber regelmäßig sehr schwer, eine wirksame Kündigung auszusprechen oder in Abfindungsverhandlungen damit aufzutrumpfen. 

6. Undurchsichtig bleiben. Dazu gehört, dass der anwaltlich vertretene Arbeitnehmer keine eigenen Verhandlungen führen darf, und salopp gesagt die Füße still halten muss.

7. Alles an den Anwalt abgeben. Arbeitnehmer, die einen Anwalt beauftragt haben, sollten sich dann nur noch um die eigene Gesundheit, das persönliche Umfeld, Familie und Freunde, und auf die eigene Zukunft, also um die Jobsuche oder Fortbildungen kümmern. Alles andere: die Abfindungsverhandlungen, die Kündigungsschutzklage, etc. überlässt man am besten allein dem Anwalt. Quelle: anwalt.de > Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen / DMM