Heißes Thema Sitzplatzreservierung im Fernzug

Die meisten Mobilitätsmanager und Geschäftsreisenden buchen bei Bahnfahrten einen Sitzplatz. Doch haben Business Traveller wirklich einen Anspruch auf einen Sitzplatz, wenn sie in einem Fernzug der Bahn unterwegs sind? Mitunter ist das eine knifflige Angelegenheit, jedenfalls in den Zügen der Deutschen Bahn.

Bei der DB gilt nicht immer der Anspruch auf einen vorab reservierten Sitzplatz. Foto: DB

Grundsätzlich kann nur derjenige einen bestimmten Sitzplatz für sich beanspruchen, der eine Sitzplatzreservierung vorzuweisen hat. Die gültige Fahrkarte umfasst lediglich einen Beförderungsanspruch.

In Deutschland müssen Fahrgäste im Zug keine Sitzplatzreservierung vornehmen, so wie es bei vielen anderen Bahnunternehmen im Ausland der Fall ist. Bei den OUI-Zügen in Frankreich, den britischen Bahngesellschaften, bei der spanischen Renfe, den japanischen und chinesischen Bahnverwaltungen erhält man mit dem Ticketkauf automatisch und kostenfrei einen Sitzplatz. Und bei SNCF, Renfe, JR, CHR & Co. werden je Zug ohnehin nur so viele Tickets verkauft, wie Plätze im Zug vorhanden sind. Überfüllte Züge, wie sie bei der DB oft genug vorkommen, gibt es nicht. Nachstehend wird nur das System Deutsche Bahn betrachtet. 

Treten sie ihre Bahnfahrt ohne Sitzplatzreservierung an und finden gleichwohl einen freien Platz, dürfen sie ihn besetzen und ihn auch während der gesamten Fahrt beanspruchen.

Ist ein Zug überfüllt und kann daher aus Sicherheitsgründen nicht weiterfahren, was bei der DB immer wieder mal vorkommt, können theoretisch alle Fahrgäste ohne Sitzplatz aus dem Zug geschickt werden. 

Wann ist ein Sitzplatz ohne Reservierung freizugeben? Gesondert ausgewiesene Sitzplätze (z.B. Kleinkindabteil, Schwerbehindertenplätze, Bahn Comfort Sitzplätze) sind für die berechtigten Personengruppen freizugeben, wenn diese von einer unberechtigten Person genutzt werden.

Müssen reservierte Sitzplätze im Zug ausgewiesen werden? Es besteht keine Verpflichtung der Bahn, reservierte Sitzplätze im Zug auszuweisen. Entsprechende Informationen sind eine reine Serviceleistung. Dies bedeutet, dass auch ein als nicht reserviert ausgewiesener Sitzplatz – oft genug fallen die elektronischen Platzreservierungssysteme in den Waggons aus, so dass man nicht erkennen kann, ob ein Platz reserviert ist oder nicht –  reserviert sein kann. Kommt dann ein Fahrgast und kann eine gültige Reservierung des als nicht reserviert angezeigten Platzes nachweisen, so ist der Sitzplatz freizugeben.

Wie lange gilt eine Sitzplatzreservierung? Eine Sitzplatzreservierung gilt bei der Deutschen Bahn lediglich die ersten 15 Minuten nach Fahrtantritt. Danach verfällt eine Reservierung und der Platz ist für jeden Fahrgast frei verfügbar. Dies gilt auch für den Fall, dass ein reservierter Sitzplatz von einem Fahrgast ohne Reservierung bis zum Ablauf dieser Zeit blockiert wird. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, mehrere Sitze zu reservieren, um alleine sitzen zu können.

Wenn ein Fahrgast mehr als 15 Minuten benötigt, um zu seinem Sitzplatz zu gelangen, so verfällt die Reservierung und er kann den Sitzplatz nicht mehr einfordern. In solchen Fällen kommt es aber immer wieder zu Problemen und Streitereien, vor allem, wenn ein Fahrgast infolge dichten Gedränges in den Zügen nicht so rasch zu seinem Platz gelangen kann, wie es eigentlich sein sollte. 

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass im Grundsatz auch kein Anspruch darauf besteht, dass der Sitz während der Bahnfahrt freigelassen wird, wenn z.B. das Bordrestaurant oder die Toilette aufgesucht wird – auch wenn ein einmal genutzter Sitzplatz von den allermeisten Reisenden respektiert  und nicht „gekapert“ wird.

Muss der reservierte Sitzplatz von anderen Fahrgästen freigegeben werden? Bei einer bestehenden Reservierung kann darauf bestanden werden, dass dieser von einem Fahrgast, der den Sitzplatz trotz Reservierung nutzt, freigegeben wird. Im Einzelfall kann eine solche Situation auch durch den Zugbegleiter geklärt werden, der dem Betroffenen ggf. einen anderen Sitzplatz zuweisen kann.

Wenn der reservierte Sitzplatz nicht verfügbar ist. Für den leider gar nicht so seltenen Fall, dass ein reservierter Sitzplatz nicht verfügbar, doppelt reserviert oder aufgrund einer Verspätung nicht erreichbar sein sollte und ein Bahnverschulden vorliegt, kann der Reisende einen anderen Platz zugewiesen bekommen. Der Vorfall sollte vom Zugbegleiter bestätigt werden. Es besteht in diesem Fall ein Entschädigungsanspruch, d.h. das Reservierungsentgelt – nicht die Kosten der gesamten Fahrtkarte - wird zurückgezahlt. Im Nahverkehr erhält der Reisende eine Entschädigung von 1,00 € je Reservierung, die aufgrund von Bahnverschulden nicht genutzt werden kann. Bei einem freiwilligen Verzicht auf eine Sitzplatzreservierung besteht jedoch kein Erstattungsanspruch.

Es ist zu beachten, dass der Fahrgast, der eine gültige Reservierung ohne eigenes Verschulden nicht durchsetzen konnte, keinen Anspruch auf einen Sitzplatz hat. Lediglich der Beförderungsanspruch bleibt bestehen.

Kann eine Sitzplatzreservierung nachträglich gebucht werden? Eine Sitzplatzreservierung kann grundsätzlich auch später hinzugebucht werden. Es besteht keine Verpflichtung dahingehend, die Reservierung bereits bei Erwerb des Fahrscheins vorzunehmen. Oftmals ist die Reservierung noch bis wenige Minuten vor der Zugabfahrt möglich.

Wenn die 2. Klasse überfüllt ist. Ist die 2. Klasse überfüllt, so haben Reisende keinen Anspruch auf einen Sitzplatz in der 1. Klasse. Es liegt im Ermessen der Zugbegleiter, ob diese Reisenden einen Sitzplatz in der 1. Klasse anbieten wollen.

Setzt sich ein Fahrgast eigenmächtig in die 1. Klasse, gilt er mit einem Ticket der 2. Klasse als Schwarzfahrer. Daher sollte dies unbedingt vorab mit dem Zugbegleiter geklärt werden. Auch ein Klassenwechsel ist je nach Ticketausgestaltung möglich, wenn dem Fahrgast kein Platz in der 1. Klasse angeboten werden sollte. In diesem Fall ist die Differenz zwischen den Normalpreisen zu zahlen.

Was gilt für die Mitnahme von Fahrrädern? Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Fernverkehr (in den neuen ICE 3neo und ICE4 werden Fahrradstellplätze angeboten) reservierungspflichtig. Sofern der entsprechende Waggon fehlen sollte oder der entsprechende Zug ausfällt, kann die Mitnahme bei Platzmangel verweigert werden. Es besteht somit keine Transportpflicht. Quelle: AnwaltOnline / DMM