Herztod beim Sex auf Geschäftsreise ist "Arbeitsunfall"

Ein französisches Berufungsgericht hat entschieden, dass der Tod eines Mannes beim Sex auf seiner Geschäftsreise als „Arbeitsunfall“ einzustufen ist. In dem Fall war ein Sicherheitstechniker während seiner Dienstreise ums Leben gekommen, nachdem er mit einer unbekannten Frau intim geworden war.

Wie aus den Gerichtsmitschriften hervorgeht, hatte sein Arbeitgeber, ein Bauunternehmen, die Haftung von sich gewiesen. Zum einen sei es zu dem Vorfall nach seiner Arbeitszeit gekommen, zum anderen sei der Mann nicht in dem für ihn reservierten Hotelzimmer gestorben. Die Krankenkasse aber meinte, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, und dass der Arbeitgeber für die Entschädigung aufkommen müsse.

Bei einer Verhandlung vor dem Berufungsgericht in Paris erklärte das Bauunternehmen, dass der Tod des Geschäftsreisenden eingetreten sei, während der Mitarbeiter wissentlich seine Dienstreise aus einem von persönlichem Interesse geleiteten Grund, unabhängig von seiner Beschäftigung unterbrochen habe, um eine ehebrecherische Beziehung zu einer fremden Frau einzugehen. Der Grund für seinen Tod sei daher nicht auf seine Arbeit zurückzuführen, sondern auf die sexuellen Handlungen, die er mit der Frau unternahm. Das Berufungsgericht entschied gegen den Arbeitgeber und bezeichnete den Tod als Arbeitsunfall. 

Artikel L 411-1 des französischen Sozialgesetzbuchs schreibt vor, dass ein Arbeitsunfall ein Unfall ist, der sich im Lauf der Arbeit ereignet. In diesem Zusammenhang bezieht sich die Arbeit auch auf die Zeit, die der Arbeitnehmer auf einer Geschäftsreise für seinen Arbeitgeber ist, so das Pariser Gericht. Das umschließt die für die Geschäftsreise vorgesehene Arbeitszeit, also Reisezeit, Tagesarbeitszeit, sowie die Ruhezeit während der Reise, Das gilt auch für die Nacht, die er fern von Zuhause verbringt. Während der gesamten Dauer der Geschäftsreise bleibt er seinem Arbeitgeber unterstellt, es sei denn, es wird ihm nachgewiesen, dass er eine Tätigkeit unterbrochen hat, die nicht zum Alltag gehört. Im vorliegenden Fall wiesen die Richter darauf hin, dass Sex als Teil des täglichen Lebens anzusehen ist. Das Gericht entschied ferner, dass selbst wenn sich der Unfall außerhalb des vom Arbeitgeber reservierten Hotelzimmers ereignet hat, ihn das nicht außerhalb des Bereichs der Autorität des Arbeitgeber gebracht hat. Quelle: Euronews.com / DMM