Hochrheinbahn kommt unter Fahrdraht

Der nächste Meilenstein für den Ausbau und die seit vielen Jahren geforderte durchgehende Elektrifizierung der Hochrheinbahn (Schaffhausen -) Erzingen - Basel ist erreicht: Am Freitag, 04. Dezember 2020 hat die Deutsche Bahn die Planrechtsunterlagen für die Streckenabschnitte von Grenzach-Wyhlen bis Erzingen beim Eisenbahn-Bundesamt in Karlsruhe eingereicht. Der Antrag auf Plangenehmigung für den Schweizer Streckenteil ist für 2021 vorgesehen und wird durch das Bundeseisenbahnvermögen beim Bundesamt für Verkehr (BAV) in Bern eingereicht.

Die Bahn elektrifiziert die gesamte Strecke, baut drei neue Haltepunkte und erneuert die bestehenden Stationen. Mit dem Ausbau des Bahnhofs Lauchringen und des Haltepunkts Tiengen zu Kreuzungsstationen wird die Strecke insgesamt leistungsfähiger. Dank diesen Maßnahmen werden die neuen elektrischen Züge auf der Hochrheinstrecke häufiger, zuverlässiger und klimafreundlicher verkehren. Zudem kann die heutige Regionalbahn in das Linienkonzept der trinationalen S-Bahn Basel integriert und von Waldshut bis Koblenz (Schweiz) verlängert werden. Dies stärkt das Nahverkehrsangebot auf der Schiene zwischen Südbaden, Bodensee und der Schweiz erheblich. Für die trinationale S-Bahn in der Region Basel ist das Vorhaben unabdingbar. Die Elektrifizierung der Hochrheinbahn ermöglicht schnellere und viel attraktivere S-Bahn-Verbindungen.

Die Landkreise Waldshut und Lörrach engagieren sich gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg, der Europäischen Union, den Kantonen Basel-Stadt und Schaffhausen, dem Bundeseisenbahnvermögen, der Schweizer Eidgenossenschaft und der trinationalen S-Bahn Basel (trireno) um den Ausbau und die Elektrifizierung der gesamten Hochrheinstrecke fertigzustellen. Die EU fördert diese Maßnahme bei der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit INTERREG-Mitteln, einer Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Nächste Schritte im Planrechtsverfahren. Das Eisenbahn-Bundesamt prüft die eingereichten Planfeststellungsunterlagen für die Strecken auf deutschem Gebiet und reicht sie anschließend an das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Behörde für das Anhörungsverfahren weiter. Es folgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen bei den Kommunen vor Ort. Behörden, die jeweiligen Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange sowie auch von der Planung betroffene Privatpersonen können eine Stellungnahme zur Planung abgeben. Das Regierungspräsidium Freiburg informiert in der Region rechtzeitig zur geplanten Offenlage.

Zitate der Projektpartner. Der Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg Winfried Hermann rechnet mit einer breiten Unterstützung: „Die Elektrifizierung der Schiene ist wichtig für die Region. Sie ist auch ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Mobilität. Die ausgebaute Hochrheinbahn wird den Fahrgästen einen neuen Qualitätsstandard bieten. Deshalb treiben wir den Ausbau und die Elektrifizierung seit Jahren engagiert voran. Wir haben bereits dafür gesorgt, dass beim Regierungspräsidium Freiburg genügend Personalkapazitäten vorhanden sind, um das nun anstehende Planfeststellungsverfahren zügig durchzuführen.“ Quelle: Deutsche Bahn / DMM