Hund im überhitzten Fahrzeug - was tun?

Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde bei sommerlichen Temperaturen im Auto gelassen werden. Das kann schnell lebensgefährlich für das Tier werden. Im Hochsommer kann sich die Temperatur im Fahrzeuginnern eines in der Sonne geparkten Pkw innerhalb kürzester Zeit auf 40 Grad und mehr aufheizen, selbst bei einer Außentemperatur von 20 Grad. Doch darf man einfach eine Autoscheibe einwerfen, wenn man ein geschwächtes Tier in einem überhitzten Pkw vorfindet?

Grundsätzlich stellt das Einschlagen einer Scheibe eines fremden Pkw eine Sachbeschädigung dar, welche mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Es sei denn, es liegt ein rechtfertigender Notstand vor. Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Für die Annahme einer Notstandssituation kommt es entscheidend darauf an, ob mit einer baldigen Rückkehr des Hundebesitzers gerechnet werden kann, wie hoch die Temperaturen im Fahrzeug sind und wie der körperliche Zustand des Hundes ist.

Zunächst sollte versucht werden den Hundehalter ausfindig zu machen (z.B. durch Hupen oder Ausrufen im Supermarkt). Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, sollte die Polizei oder die Feuerwehr verständigt werden. Nur wenn es dem Hund erkennbar so schlecht geht (z.B. starkes Hecheln, Taumeln, Apathie, Krämpfe, Erbrechen, Bewusstlosigkeit), dass das Warten auf den Besitzer oder die Polizei bzw. die Feuerwehr eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Hundes bedeuten könnte, liegt ein rechtfertigender Notstand vor, der als letzte Rettungsmaßnahme auch das Einschlagen einer Autoscheibe gestattet. Der am Fahrzeug verursachte Schaden sollte dabei so gering wie möglich gehalten werden.

Es empfiehlt sich in jedem Fall die Situation durch Fotos oder Videos zu dokumentieren und Zeugen anzusprechen, die die Situation bestätigen können. Anders als bei Säuglingen oder Kleinkindern in überhitzten Fahrzeugen besteht nach der Rechtsordnung allerdings keine Pflicht zum Handeln.

Wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass man die Situation völlig falsch eingeschätzt hat und die Voraussetzungen für den rechtfertigenden Notstand tatsächlich gar nicht vorlagen, muss man mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen. Darüber hinaus könnte der Schädiger vom Fahrzeughalter zum Schadenersatz herangezogen werden. Quelle: RA Dr. Daniela Mielchen, www.anwalt.de / DMM