Hygiene-Kontrollen von Restaurants dürfen publik gemacht werden

Werktäglich finden zahllose Geschäftsessen statt. Um die Hygiene in der Küche eines Restaurants machen sich dabei wohl die allerwenigsten Gedanken. Indes klagen hunderte Gastronomen in Deutschland gegen die Herausgabe der Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen, die auf der Online-Plattform „Topf Secret“ veröffentlicht werden sollen. Jetzt wies das Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen zweier Restaurantbetreiber ab.

Erstmals hat ein Verwaltungsgericht ein Urteil zur Online-Plattform „Topf Secret“ gefällt. Demnach müssen Behörden die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen an Bürgerinnen und Bürger herausgeben. Derzeit laufen deutschlandweit hunderte vergleichbare Gerichtsverfahren. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat zwei Klagen von Restaurantbetreibern vollumfänglich abgewiesen. Die Gastronomen hatten versucht, die Herausgabe von Hygiene-Kontrollen von Augsburger Behörden an  einem Bürger gerichtlich zu verhindern, der zuvor einen entsprechenden Antrag auf der Online-Plattform „Topf Secret“ gestellt hatte. Die Urteile des Verwaltungsgerichts sind die ersten Urteile im sogenannten Hauptsacheverfahren.
Informationsanspruch gemäß Verbraucherinformationsgesetz. Die Klagen der Restaurantbetreiber in Augsburg seien „nicht begründet“, heißt es in dem Urteil. Dem Bürger stehe „ein Anspruch“ auf „Informationserteilung gemäß Verbraucherinformationsgesetz zu“, es gebe auch keine „verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen die Regelungen des Gesetzes. Das Gericht widersprach zudem deutlich der Rechtsauffassung des Lobbyverbands der Hotels und Gaststätten (DEHOGA), wonach nur Behörden Kontrollberichte veröffentlichen dürften.

Seit Start des Portals Mitte Januar haben mehr als 16.000 BürgerInnen bei den zuständigen Behörden die Hygiene-Berichte von rund 28.000 Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben beantragt und teilweise auch veröffentlicht. In den meisten Fällen erhalten BürgerInnen Auskunft von den Behörden. Die Kontrolleure haben in vielen Betrieben erwartungsgemäß keine Beanstandungen festgestellt. Schwere Hygiene-Mängel hat es zum Zeitpunkt der jeweiligen Kontrollen aber zum Beispiel bei einem McDonald’s in Sinsheim, einem Subway in Karlsruhe und einer Filiale des Hotel Mercure in Leipzig gegeben.

Wie DMM berichtete, haben die Organisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat gemeinsam die Online-Plattform „Topf Secret“  ins Leben gerufen, auf der VerbraucherInnen die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und veröffentlichen können. Damit gehen beide gegen Geheimniskrämerei in Lebensmittelbehörden vor. Denn bisher machen die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in Betrieben bestellt ist. Seit Jahren wird jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln.

Dagegen wenden sich zahlreiche Gastronomen vor Gericht. Auch der DEHOGA Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisiert „Topf Secret“ scharf: „Die Macher müssen respektieren, dass durch Veröffentlichungen der Kontrollberichte unternehmerische Existenzen gefährdet werden können“, sagte der Verband. „Wir werden nicht zulassen, dass ‚Topf Secret‘ die Grundrechte der Unternehmer außer Acht lässt“, kündigt kündigte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges vor wenigen Wochen an. Quelle: foodwatch / Dehoga / DMM