In eigener Sache – „rs reisen & schlafen GmbH“

Am 28. Mai 2019 veröffentlichten zahlreiche Medien, darunter auch dmm.travel, eine Pressemeldung des Deutschen Reiseverbands (DRV) über eine erfolgreiche Klage gegen die Reisebüro-Abmahnwelle der Hamburger „rs reisen & schlafen GmbH“. In der damaligen DRV-Presseaussendung hatte es u.a. geheißen, dass die „rs reisen & schlafen GmbH“ ihr Gewerbe abgemeldet habe. Dies ist so nicht korrekt, so der Leipziger Anwalt Joachim A. Pollack, der das Hamburger Unternehmen (Geschäftsführerin Petra Wesche) vertritt.

Der DRV hatte ein Musterverfahren eines Mitgliedsunternehmens unterstützt und den Prozess gegen „rs reisen & schlafen GmbH“ (Ballindamm 39, 20095 Hamburg, Tel. 040.8821 53770, www.reisenundschlafen.com) gewonnen. Zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bochum war die gegnerische Seite gar nicht erst zum Verhandlungstermin erschienen, so der DRV, weshalb ein Versäumnisurteil erlassen wurde. Der DRV in seinem Pressebericht weiter: „Es spricht viel dafür, dass es sich um ein Unternehmen handelt, das nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht und die Abmahnungen somit rechtsmissbräuchlich waren“.  

Der Leipziger Anwalt in seinem Schreiben an DMM: „Zwar existieren Auskünfte des Bezirksamts Hamburg Mitte, aus denen hervorgeht, dass eine Abmeldung (der „rs reisen & schlafen GmbH“) von Amts wegen erfolgt sei.“ Aus seinem Brief an DMM geht hervor, dass es für ihn als Anwalt schlechthin nicht nachvollziehbar ist, warum die Sachbearbeiter des Bezirksamts eine derart frontal unzutreffende Auskunft geben konnten. Und leider ließ es sich seinerzeit nicht vermeiden, so Pollack weiter, dass sich diese unrichtigen Auskünfte in der Öffentlichkeit verbreitet haben. Der dadurch verursachte Schaden soll im Wege einer Amtshaftungsklage zu gegebener Zeit gerichtlich geltend gemacht werden. Im Nachhinein hat das zuständige Hamburger Bezirksamt eine aktuelle Gewerberegisterauskunft erstellt, aus der hervorgeht, dass das Gewerbe seiner Mandantin (Petra Wesche) nicht abgemeldet ist. Laut Anwalt wurde im Hinblick auf das Verhalten der involvierten Sachbearbeiter bei der Stadt Hamburg gegen alle verantwortlichen Personen beim Ersten Bürgermeister der Stadt Hamburg Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben.

In einem nachträglichen redaktionellen Hinweis des DRV heißt es: „Nach späteren Informationen war offenbar die Mitteilung vom Bezirksamt der Stadt Hamburg vom 22.05.2019 zur Gewerbeabmeldung der „rs reisen & schlafen GmbH“ zum 13.09.2018 unrichtig. Hinzuweisen ist darauf, dass die vorliegende Gewerberegisterauskunft nur den Hinweis enthielt, dass das Gewerbe „von Amts wegen“ abgemeldet ist, nicht aber von der Geschäftsführerin aktiv abgemeldet wurde.“

Joachim A. Pollack drohte uns (vielleicht auch anderen Medien) mit Einschreiben vom 10.12.2019 (Zustellungsdatum, auf seinem Brief steht als Entstehungsdatum der 05.12.2019) mit Strafanzeige und forderte eine Unterlassungserklärung bis zum 21.11.2019!... Diese Unterlassungserklärung können wir wegen der hoch intelligenten Datierung des RA Pollack natürlich nicht abgeben. Dass aus der nahezu unleserlichen Kopie des Bezirksamts Hamburg-Mitte, die uns Pollack mitschickte, hervorgehen soll, dass der Gewerbebetrieb der „rs reisen & schlafen GmbH“ nicht abgemeldet ist, das bestätigte der DRV (siehe obiger nachträglicher Hinweis). Dem DRV wollen wir Glauben schenken.

Website der Mainzer Rechtsanwaltskanzlei Plutte.

Spannend ist im Zusammenhang mit den Abmahnungen der „rs reisen & schlafen GmbH“ gegen zahlreiche Reiseunternehmen ein Blick auf die Website der Mainzer Rechtsanwaltskanzlei Plutte, auf der sich Interessenten informieren können, was es zum Thema „rs reisen & schlafen GmbH“ zu berichten gibt. U.a. heißt es dort, dass es mit  Stand 12.12.2019 seitens der „rs reisen & schlafen GmbH“ 244 Abmahnungen gegen Reiseunternehmen gibt, vor allem durch den Leipziger Rechtsanwalt Joachim Pollack, aber auch durch Schulenberg & Schenk. In den meisten Fällen wird ein Verstoß im Zusammenhang mit der OS-Plattform (Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr/) kritisiert, je nach Falllage (zusätzlich) auch Fehler im Impressum, der Datenschutzerklärung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die von der Gegenseite angesetzten Gegenstandswerte bewegen sich zwischen 2.000 bis 25.000 Euro. Laut RA Niklas Plutte haben mehrere Gerichte Rechtsmissbrauch festgestellt.

Unabhängig von der Frage, ob tatsächlich fehlerhafte Angaben gemacht wurden, liegen aus Sicht der Mainzer Kanzlei Plutte mehrere Indizien vor, die bei den Abmahnungen der „rs reisen & schlafen GmbH“ den starken Verdacht des Rechtsmissbrauchs nahelegen. Vor dem Hintergrund derart intensiver Abmahntätigkeit in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum drängt sich RA Plutte der Verdacht auf, dass die Abmahnungen vorwiegend dazu dienen, einen Anspruch auf Ersatz von anwaltlichen Aufwendungen entstehen zu lassen. Mehr unter https://www.ra-plutte.de/abmahnung-rs-reisen-schlafen-gmbh-durch-ra-joachim-pollack/.

P.S.: Wir überlassen es unseren Lesern, ob sie unsere damalige Headline vom 28. Mai 2019 „Abmahngangster das Handwerk gelegt“ für angemessen halten oder nicht. Wir selbst wiederholen sie zumindest nicht. Im Übrigen haben wir nie behauptet, auch nicht in unserer Meldung vom 28. Mai 2019, dass „rs reisen & schlafen GmbH“ ihr Gewerbe abgemeldet haben soll. Wir haben wortwörtlich die Aussage von DRV-Präsident Norbert Fiebig zitiert, an der es zum damaligen Zeitpunkt leinen Zweifel gab. Letztlich ist es uns vollkommen egal, ob „rs reisen & schlafen GmbH“ existiert oder nicht. DMM / Gernot Zielonka